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Author Topic: Vergütung als TrV/Laborleiter
smartie
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ID # 41


  Posted on July 11, 2004 07:46 PM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Ich möchte ganz offen anfragen, was nach den Erfahrungen der Mitglieder eine übliche Vergütung für die Funktion als externer Transfusionsverantwortlicher und Leiter eines blutgruppenserologischen Labors darstellen würde.

Posts: 8 | Member since: June 2004 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on November 08, 2004 01:13 PM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Die Frage ist nicht so ohne weiteres pauschal zu beantworten, da es davon abhängt, wie weit entfernt die Klinik bzw. das Labor ist, wie gut das Labor geführt wird, ob es sich um ein Belegkrankenhaus handelt, wieviele Betten und Abteilungen mit welchem Aufgabenspektrum zu betreuen sind. Ich weiß von einem externen TV, der für ein ca. 20 km entferntes Belegkrankenhaus (4 Abtl. 150 Betten, ca 40 bis 50 Transfusionen/Jahr)zuständig ist, folgende Konditionen: es wurden primär 10 Std./Monat festgelegt, die mit einem Sockel von brutto 650 Euro plus Fahrtkosten vergütet werden. Dabei muss man bedenken, dass nicht nur für die abgeleisteten Std. bezahlt wird, sondern für die Übernahme einer Verantwortung rund um die Uhr. Für zusätzliche Stunden wurden 50 Euro/Std. vereinbart. Was besonders wichtig ist, ist, dass die Haftpflicht im Rahmen der Klinikshaftpflichversicherung geregelt wurde, sodass die Berufshaftpflicht des TV nicht aufgestockt werden musste.
Ich fände es sehr hilfreich, wenn andere externe TV sich (anonym) zu dieser Problematik äußern könnten.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on February 14, 2005 01:29 PM (#3)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Im Rahmen der MR Transfusionsgespräche wurde als Vergütung für einen externen Qualitätsbauftragten ein Betrag von 90 ¤ pro Std. genannt. Das kann eigentlich nur für die tatsächlich erbrachten Stunden gelten. Im Falle der TV ist zusätzlich ein Sockelbetrag festzulegen, da ja die Verantwortung komplett für alles, was mit der Applikation von Blutprodukten zu tun hat, wahrgenommen werden muss, womit eine entsprechend zeitlich ausgedehnte Erreichbarkeit verbunden ist.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
CWi
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ID # 19


  Posted on April 06, 2005 07:36 PM (#4)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Neben der Vergütungsfrage sollte man als externer Transfusionsverantwortlicher auch daran denken, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen - nämlich insbesondere dann, wenn man die Funktion als angestellter Arzt in Nebentätigkeit ausübt und die vom eigenen Arbeitgeber abgeschlossene Berufshaftpflichversicherung für die Nebentätigkeit nicht greift. In genau dieser Situation habe ich trotz intensiver Suche keine Versicherung gefunden, die (trotz meiner detaillierten Charakterisierung des Tätigkeits- und damit Risikoprofiles) das Risiko versichern wollte! (auch nicht mein aktueller Berufshaftpflicht-Versicherer - Winterthur...) Aus dem genannten Grund habe ich in dem beschriebenen Falle die Tätigkeit des externen Transfusionsverantwortlichen nicht übernommen.

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C.W.

Posts: 7 | Member since: November 2003 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on April 21, 2005 02:52 PM (#7)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Die Versicherung sollte von der Klinik übernommen werden, für die man tätg wird, was in den mir bekannten Fällen auch so geregelt wurde.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
rkb
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ID # 84


  Posted on May 11, 2006 10:16 AM (#9)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
:confused:
Hilferuf!!!
Wer hat Erfahrungen als externer Transfusionsverantwortlicher? Meine hauptamtliche Teilzeitstelle wurde kurzfristig "aus Kostengründen" gestrichen. Auf Honorarbasis könnte ich die Arbeit mit 5 h / Woche weiterführen (18 Abteilungen, ca 4.000 EK / Jahr). Nach Lektüre obiger Beiträge weiß ich nicht, wo die Geschäftsführung sparen will. Kann mir jemand Vergleichswerte für Honorarforderungen nennen??! Wer kennt sich mit den Modalitäten für eine solche Tätigkeit aus (Steuerklasse, Vertrag).
Ist der externe Sachverstand statthaft, wenn er in der Klinik unserer Größe intern zur Verfügung stehen könnte (Facharzt Transfusionsmedizin)? Oder ab welcher Größenordnung sollte eine Klinik alle Aufgaben bei einem hauptamtlichen TV bündeln?
Meinungen, die nicht ganz öffentlich sein sollen, nehme ich auch gern unter transfu@online.de entgegen oder rufe bei Angabe der Telefon-Nr. zurück.
Vielen Dank für die Unterstützung!
rkb

Posts: 1 | Member since: January 2006 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on May 19, 2006 10:14 AM (#10)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Ein Teil Ihrer Frage ist in Forum 5 "Rechtliche Grundlagen" beantwortet. Irgendwo im Forum habe ich auch bereits finanzielle Regelungen dargestellt, habe es aber jetzt nicht gefunden. Was die Größe eines Krankenhauses anbelangt, wann man keinen externen TV mehr verantworten kann, gibt es keine Richtschnur. Der Artikel von Krausbauer und mir (zitiert in Forum 5 "rechtliche Grundlagen") sollte ja klarmachen, dass es von der individuellen Situation des KH und des TV abhängt, ob die Verantwortung als externer TV überhaupt übernommen werden kann. Je weiter weg das KH und je größer, desto eher wird es nicht verantwortbar sein, als externer TV tätig zu sein. Allerdings muss ich auf Grund unserer Erfahrungen sagen, bestehen die größten Schwierigkeiten in Beleghäusern, weil dort keine adäquaten klinischen Ansprechpartner sind. Dort is QS aber besonders notwendig. Im übrigen hängt es einfach von den Personen ab, ob und wie es klappt.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
bord
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ID # 165


  Posted on July 25, 2008 03:18 PM (#11)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Ich habe eine Frage zu einer anderen Ausgangslage:
Wie wird denn in verschiedenen Kliniken die Übernahme der TV-Funktion durch klinikeigene Mitarbeiter (z.B. Facharzt Anästhesie mit Zusatzqualifikation) honoriert?
In unserem Haus wird diese Position neu besetzt und die Klinikleitung ist der Auffassung, dass, wenn die Aufgabe weitgehend in der regulären Arbeitszeit erfüllt werden kann, keinerlei weitere Zuwendung angemessen ist (zusätzliche Verantwortung spielt beispielsweise keine Rolle).
Ist das üblicher "Konsens"?

Danke für den Austausch von eigenen Erfahrungen!!

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dobi

Posts: 2 | Member since: July 2008 | IP address: saved
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ID # 5


  Posted on July 25, 2008 06:33 PM (#12)  |  Quote Quote
Während zahlreicher klinischer Jahre ist mit kein Krankenhaus bekannt geworden, daß seinen intern bestellten Transfusionsverantwortlichen zusätzlich honoriert.
Da die Krankenhäuser die Ausbildung/Qualifikation, spezifische Dienstreisen und Fortbildungen bezahlen, wird die Aufgabe des TV meistens nicht extra vergütet sondern als selbstverständlich angesehen.
Es ist daher empfehlenswert, vor Übernahme der Funktion entspr. zeitliche Freiräume beim Chefarzt, Ärztl. Direktor bzw. KH-Geschäftsführer zu erkämpfen.
Auch die zusätzliche Verantwortung wird gern ignoriert.
Im Prinzip ist vieles Verhandlungssache.
Der Krankenhausträger sitzt am längeren Hebel, ist aber bei rechtzeitiger, konsequenter, formgerechter und sachlicher Diskussion bei Neuberufungen zu Eingeständnissen manchmal zu bewegen.

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