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Autor Thema: Vergütung als TrV/Laborleiter
smartie
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ID # 41


  Erstellt am 11. Juli 2004 19:46 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich möchte ganz offen anfragen, was nach den Erfahrungen der Mitglieder eine übliche Vergütung für die Funktion als externer Transfusionsverantwortlicher und Leiter eines blutgruppenserologischen Labors darstellen würde.

Beiträge: 9 | Mitglied seit: Juni 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 08. November 2004 13:13 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Die Frage ist nicht so ohne weiteres pauschal zu beantworten, da es davon abhängt, wie weit entfernt die Klinik bzw. das Labor ist, wie gut das Labor geführt wird, ob es sich um ein Belegkrankenhaus handelt, wieviele Betten und Abteilungen mit welchem Aufgabenspektrum zu betreuen sind. Ich weiß von einem externen TV, der für ein ca. 20 km entferntes Belegkrankenhaus (4 Abtl. 150 Betten, ca 40 bis 50 Transfusionen/Jahr)zuständig ist, folgende Konditionen: es wurden primär 10 Std./Monat festgelegt, die mit einem Sockel von brutto 650 Euro plus Fahrtkosten vergütet werden. Dabei muss man bedenken, dass nicht nur für die abgeleisteten Std. bezahlt wird, sondern für die Übernahme einer Verantwortung rund um die Uhr. Für zusätzliche Stunden wurden 50 Euro/Std. vereinbart. Was besonders wichtig ist, ist, dass die Haftpflicht im Rahmen der Klinikshaftpflichversicherung geregelt wurde, sodass die Berufshaftpflicht des TV nicht aufgestockt werden musste.
Ich fände es sehr hilfreich, wenn andere externe TV sich (anonym) zu dieser Problematik äußern könnten.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 14. Februar 2005 13:29 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Im Rahmen der MR Transfusionsgespräche wurde als Vergütung für einen externen Qualitätsbauftragten ein Betrag von 90 ¤ pro Std. genannt. Das kann eigentlich nur für die tatsächlich erbrachten Stunden gelten. Im Falle der TV ist zusätzlich ein Sockelbetrag festzulegen, da ja die Verantwortung komplett für alles, was mit der Applikation von Blutprodukten zu tun hat, wahrgenommen werden muss, womit eine entsprechend zeitlich ausgedehnte Erreichbarkeit verbunden ist.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
CWi
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ID # 19


  Erstellt am 06. April 2005 19:36 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Neben der Vergütungsfrage sollte man als externer Transfusionsverantwortlicher auch daran denken, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen - nämlich insbesondere dann, wenn man die Funktion als angestellter Arzt in Nebentätigkeit ausübt und die vom eigenen Arbeitgeber abgeschlossene Berufshaftpflichversicherung für die Nebentätigkeit nicht greift. In genau dieser Situation habe ich trotz intensiver Suche keine Versicherung gefunden, die (trotz meiner detaillierten Charakterisierung des Tätigkeits- und damit Risikoprofiles) das Risiko versichern wollte! (auch nicht mein aktueller Berufshaftpflicht-Versicherer - Winterthur...) Aus dem genannten Grund habe ich in dem beschriebenen Falle die Tätigkeit des externen Transfusionsverantwortlichen nicht übernommen.

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C.W.

Beiträge: 7 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 21. April 2005 14:52 (#7)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Die Versicherung sollte von der Klinik übernommen werden, für die man tätg wird, was in den mir bekannten Fällen auch so geregelt wurde.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
rkb
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ID # 84


  Erstellt am 11. Mai 2006 10:16 (#9)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
:confused:
Hilferuf!!!
Wer hat Erfahrungen als externer Transfusionsverantwortlicher? Meine hauptamtliche Teilzeitstelle wurde kurzfristig "aus Kostengründen" gestrichen. Auf Honorarbasis könnte ich die Arbeit mit 5 h / Woche weiterführen (18 Abteilungen, ca 4.000 EK / Jahr). Nach Lektüre obiger Beiträge weiß ich nicht, wo die Geschäftsführung sparen will. Kann mir jemand Vergleichswerte für Honorarforderungen nennen??! Wer kennt sich mit den Modalitäten für eine solche Tätigkeit aus (Steuerklasse, Vertrag).
Ist der externe Sachverstand statthaft, wenn er in der Klinik unserer Größe intern zur Verfügung stehen könnte (Facharzt Transfusionsmedizin)? Oder ab welcher Größenordnung sollte eine Klinik alle Aufgaben bei einem hauptamtlichen TV bündeln?
Meinungen, die nicht ganz öffentlich sein sollen, nehme ich auch gern unter transfu@online.de entgegen oder rufe bei Angabe der Telefon-Nr. zurück.
Vielen Dank für die Unterstützung!
rkb

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Januar 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 19. Mai 2006 10:14 (#10)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ein Teil Ihrer Frage ist in Forum 5 "Rechtliche Grundlagen" beantwortet. Irgendwo im Forum habe ich auch bereits finanzielle Regelungen dargestellt, habe es aber jetzt nicht gefunden. Was die Größe eines Krankenhauses anbelangt, wann man keinen externen TV mehr verantworten kann, gibt es keine Richtschnur. Der Artikel von Krausbauer und mir (zitiert in Forum 5 "rechtliche Grundlagen") sollte ja klarmachen, dass es von der individuellen Situation des KH und des TV abhängt, ob die Verantwortung als externer TV überhaupt übernommen werden kann. Je weiter weg das KH und je größer, desto eher wird es nicht verantwortbar sein, als externer TV tätig zu sein. Allerdings muss ich auf Grund unserer Erfahrungen sagen, bestehen die größten Schwierigkeiten in Beleghäusern, weil dort keine adäquaten klinischen Ansprechpartner sind. Dort is QS aber besonders notwendig. Im übrigen hängt es einfach von den Personen ab, ob und wie es klappt.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
bord
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ID # 165


  Erstellt am 25. Juli 2008 15:18 (#11)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich habe eine Frage zu einer anderen Ausgangslage:
Wie wird denn in verschiedenen Kliniken die Übernahme der TV-Funktion durch klinikeigene Mitarbeiter (z.B. Facharzt Anästhesie mit Zusatzqualifikation) honoriert?
In unserem Haus wird diese Position neu besetzt und die Klinikleitung ist der Auffassung, dass, wenn die Aufgabe weitgehend in der regulären Arbeitszeit erfüllt werden kann, keinerlei weitere Zuwendung angemessen ist (zusätzliche Verantwortung spielt beispielsweise keine Rolle).
Ist das üblicher "Konsens"?

Danke für den Austausch von eigenen Erfahrungen!!

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dobi

Beiträge: 2 | Mitglied seit: Juli 2008 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 25. Juli 2008 18:33 (#12)  |  Zitat Zitat
Während zahlreicher klinischer Jahre ist mit kein Krankenhaus bekannt geworden, daß seinen intern bestellten Transfusionsverantwortlichen zusätzlich honoriert.
Da die Krankenhäuser die Ausbildung/Qualifikation, spezifische Dienstreisen und Fortbildungen bezahlen, wird die Aufgabe des TV meistens nicht extra vergütet sondern als selbstverständlich angesehen.
Es ist daher empfehlenswert, vor Übernahme der Funktion entspr. zeitliche Freiräume beim Chefarzt, Ärztl. Direktor bzw. KH-Geschäftsführer zu erkämpfen.
Auch die zusätzliche Verantwortung wird gern ignoriert.
Im Prinzip ist vieles Verhandlungssache.
Der Krankenhausträger sitzt am längeren Hebel, ist aber bei rechtzeitiger, konsequenter, formgerechter und sachlicher Diskussion bei Neuberufungen zu Eingeständnissen manchmal zu bewegen.

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