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Autor Thema: Chargendokumentation für Spongiosa
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 05. März 2005 17:36 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Im Rahmen der Selbstinspektionen zur Chargendokumentation von Plasma Produkten ist im OP Bereich die Lagerung von Spongiosa Würfeln und Caput Femoris der Firma DIZG Deutsches Institut für Zell und Gewebeersatz, Berlin aufgefallen. Diese Produkte sind mit der Aufschrift Dokumentationspflichtig nach TPG gekennzeichnet, wurden aber bisher von der Apotheke als nicht chargendokumentationspflichtig geführt.

Im Transplantationsgesetz habe ich keine Hinweise gefunden (Bezug nur auf vermittlungspflichtige Organe / Lücke im System da Arzneimittel?)
In den Richtlinien zur Führung einer Knochenbank (fraglich zutreffend da Arzneimittel) wird die Dokumentation der Blutgruppe von Spender und Empfänger sowie allgemein eine zweifelsfreie Zuordnung von Spender und Empfänger gefordert.

Die Auskunft des Apothekers: Die beiden Präparate fallen unter das Transplantationsgesetz und sind daher dokumentationspflichtig. Es muss dokumentiert werden, welches Produkt mit welcher Charge bzw. Identifikationsnummer dem Patienten implantiert wurde. Dazu liefert der Hersteller Etiketten, die der behandelnde Arzt in die Patientenakte klebt, und damit wird das implantierte Präparat jedem einzelnen Patienten eindeutig zugeordnet.

Reicht dies aus?

Ist hier kein Spender Look Back zu erwarten?

Aufklärungspflicht des Patienten? Wie und Was?

Gibt es auch noch Knochen von tierischer Herkunft? Was muss man da dokumentieren?

Muss ich mich als Transfusionsverantwortlicher überhaupt darum kümmern?

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 16. März 2006 15:43 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Als Transfusionsverantwortlicher müssen Sie sich darum genauso wenig kümmern wie um das autologe PRP, das die Zahn-Kiefer-Mediziner einsetzen, denn hier gilt das TFG nicht. Allerdings dürften das Transplantationsgesetz und das AMG gelten. Dementsprechend sind die nach dem TPG vorgeschriebenen Maßnahmen zu erfüllen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 16. März 2006 15:45 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Als Transfusionsverantwortlicher müssen Sie sich darum genauso wenig kümmern wie um das autologe PRP, das die Zahn-Kiefer-Mediziner einsetzen, denn hier gilt das TFG nicht. Allerdings dürften das Transplantationsgesetz und das AMG gelten. Dementsprechend sind die nach dem TPG vorgeschriebenen Maßnahmen zu erfüllen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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