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Autor Thema: Externer TV
TG
ist neu hier
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ID # 229


  Erstellt am 26. März 2011 20:45 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Als Chefarzt-Nachfolger der Abteilung Anästhesie / Intensivmedizin eines 300-Betten-Krankenhauses bin ich mit folgendem Problem konfrontiert.
Das Amt des Transfusionsverantwortlichen (Blutdepot + Immunhämatologisches Labor) wurde bislang von meinem Vorgänger wahrgenommen.
Gemäß den gültigen Richtlinien kann ein Facharzt z.B. für Anästhesie diese Funktion nur dann ausüben, wenn er neben der theoretischen Fortbildung (16 h) eine sechsmonatige Tätigkeit in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung nachweisen kann.

Um unser immunhämatologisches Labor weiterhin betreiben zu können haben wir nur die Möglichkeit, uns „externen Sachverstand“ einzukaufen.
Nun meine Frage: Gibt es mittlerweile Musterverträge für „externe Transfusionsverantwortliche“?
Wie wird diese Tätigkeit vergütet?

NB Die letzten Antworten zu diesen Fragen stammen aus den Jahren 2004/2005

Beiträge: 1 | Mitglied seit: März 2011 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 28. März 2011 14:04 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Also zunächst mal muss man hier etwas trennen. Die Voraussetzungen für die Aufgabe als TV / Blutdepot sind andere als die zur Leitung eines Immunhämatologischen Labors. Sollten Sie neben ihrem 16h Kurs ein 2 wöchiges Praktikum in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung gemacht haben, können sie die Aufgabe als TV übernehmen und das sollten Sie auch tun, es ist nicht sinnvoll, die Transfusionsverantwortlichkeit nach extern abzugeben. Mit dieser Qualifikation können Sie auch das Blutdepot leiten.
Für die Leitung des immunhämatologischen Labors müssten Sie in der Tat eine sechsmonatige Hospitation machen. Diese Leistung können Sie isoliert nach extern an ein Labor mit entsprechender Qualifikation abgeben, häufig wird das auch von den Blutspendedienste angeboten. Einen Mustervertrag gibt es bei der IAKH derzeit nicht, aber es wird daran gearbeitet. Allerdings sollte die Institution, die diese Aufgabe übernimmt, einen solchen Vertrag ausarbeiten, das ist dann nicht Ihre Aufgabe.
Gruß!

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert



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