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Autor Thema: Akutkrankenhaus / Blutgruppen-Kreuzproben Arbeitsplatz
haraldrufus
ist neu hier
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ID # 308


  Erstellt am 17. Mai 2013 16:05 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Frage:
Gibt es Richtlinien, die ein Krankenhaus der Regelversorgung mit Chirugie/Intensivstation etc. verpflichten ein eigenes Labor, das AK-Suche, Blutgruppen und Kreuzproben durchführt, zu haben bzw. zu behalten (ein Haus, das schon einen Transfusionsverantwortlichen und - beauftragte hat überlegt ein POCT-Labor auf der Intensiv einzuführen, das blutgruppenserologische Labor zu schließen und die Ärzte zu verpflichten im Notfall selbst zu kreuzen (-ohne das bei diesen entsprechende Fachkunde besteht).

Beiträge: 4 | Mitglied seit: August 2011 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 16. Oktober 2013 10:03 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In den Richtlinien fuer Haemotherapie in der Abfassung von 2010 ist unter Abschnitt 1.4.3 beschrieben, dass Enrichtungen, die Blutprodukte anwenden, zur Einrichtung eines QS verpflichtet sind. Somit ist auch die Bestellung eines TV, eines TB und eines QB verpflichtend. Insbesondere der TV hat zur Aufgabe (laut 1.4.3.1) die Vorbereitung und Durchfuehrung von haemotherapeutischen Maßnahmen zu organisieren und die qualitaetsgesicherte Bereitsstellung der Blutprodukte sicherzustellen. I Kapitel 4 "Anwendung von Blutprodukten" heißt es weiter: "...Die Verantwortlichkeiten fuer die Lagerung, den Transport und die Uebertragung von Blutprodukten ...sind zu beschreiben und in einem Organigramm darzustellen...Die Anforderungen an das mit Lagerung, Transport und Übertragung von Blutprodukten befasste Personal ....sind zu definieren und schriftlich festzulegen." Im folgenden sind in diesem Kapitel auch die Verantwortlichkeit und die Organisationsablaeufe im Labor und Depotbereich erwähnt.
Wenn der TV Ihres Hauses all das verantworten kann und der QB keine Probleme sieht, ist das wohl nur durch gravierende Maengel in der Praxis zu widerlegen. Ich empfehle unser IAKH Fehlerregister als Meldeadresse.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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