IAKHforum IAKHforum
Registrieren | FAQ | Suche | Wer ist online? | Mitgliederliste | Heutige Beiträge | Einloggen



Autor Thema: Vergütung Transfusionsverantwortlicher
anheei
ist neu hier
*
ID # 426


  Erstellt am 09. März 2019 14:56 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Leider ist die Antwort im letzten Beitrag für mich nicht ganz befriedigend. Meist ist der*/die TV der Chefarzt der Anästhesie oder zumindest hat dieser eine OA- Stelle und diese Funktion ist mit der Vergütung abgegolten.
Bis Dez 2016 war dies hier in yy auch der ehemalige Chefarzt Dr. x (*1951), der diese Aufgabe noch über seinen Ruhestand hinaus wahrgenommen hat. Ich war von 2003 bis 2011 Assistenzärztin in yy- hatte von 2012 bis Juli 2016 die Stelle heimatnah (ev. Krankenhaus in xy, ca. 1000 EK, 100 TK/ Jahr) gewechselt- habe 2015 die erforderliche Qualifikation erworben um das Amt des TV vom leitenden OA zu übernehmen der 2017 (Ausscheidung wegen Ruhestand)- Dann wurde das ev. Krankenhaus in xy geschlossen und so hatte ich mich entschlossen wieder nach yy zu wechseln und habe Her CA x angeboten das Amt des TV zu übernehmen. Er hat dies sehr schnell angenommen, und so habe ich ohne große Einarbeitung (ca. 6000 EK, ca. 1300 TK)voller Elan mit viel Herzblut diese Aufgabe übernommen. Vor allem die Umsetzung der neuen RiliBäk gegen viele Wiederstände vorangetrieben.
Ich bin weiterhin als Fachärztin(seit 2004) eingestuft und möchte eine Zulage für die Aufgabe des TV verhandeln.
(Letzten Sommer wurde die neu geschaffene OA Stelle in der Anästhesie an eine jüngere Kollegin vergeben)
Herr x hatte schon vor Jahren bei den TB der verschiedenen Kliniken herumgefragt wer das Amt übernimmt- Es hat sich keiner der Kollegen gemeldet. Die Aufgabe des TV ist für mich in einer Nebenabrede geregelt und nicht an mein Arbeitsverhältnis geknüpft- so kann ich dies mit 6 Wochen zum Quartal kündigen.
Jetzt zum wesentlichen Punkt um meine Verhandlungen für eine Gehaltszulage zu untermauern
1. Kann Herr CA x, der inzwischen 68 Jahre alt ist diese Amt nochmal übernehmen, nachdem er es abgegeben hatte, oder muss er dann ebenfalls die jetzt geforderte Qualifikation nachweisen (16h Kurs plus 14 Tage Hospitation)
2. Was kostet ein externer TV, wenn sich innerhalb der Kliniken niemand findet, die Aufgabe des TV zu übernehmen. (Auch unser leitender OA, der zwar TB ist, hat keine Interesse daran zu hospitieren und die Arbeit die mit der Aufgabe des TV verbunden ist zu übernehmen.)
Liebe Grüße

Beiträge: 2 | Mitglied seit: Mai 2017 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
******
ID # 24


  Erstellt am 12. März 2019 11:31 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe Frau Kollegin,
eine Vergütung der zusätzlichen Aufgabe ist angemessen, aufgrund der vielfältigen unterschiedlichen Regelungen besteht keine allgemeingültige Empfehlung der IAKH.
Grundsätzlich ist klar, dass die Aufgabe eine zusätzliche Ausbildung und Erfahrung benötigt. Wörtlich in der Richtlinie Hämotherapie 2017: "Eine gewissenhafte Berufsausübung erfordert insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation und die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. Ärzte sind verpflichtet, die für die Berufsausübung gelten-den Vorschriften zu beachten". Nach dem Grundsatz, dass mehr Qualifikation auch besser vergütet wird, ist eine wie auch immer geartete Besserstellung notwendig (sonst macht es keiner). Einer ungefragten Verpflichtung des Dienstherrns kann und soll widersprochen werden.
Eine Entlohnung dieser Zusatzaufgabe kann in vielfältiger Art und Weise erfolgen (monetär über Zielvereinbarungen, Bessereinstufung,Bonusvereinbarung, Urlaubstage, andere Privilegien wie Parkplatz/gebühr, etc.).
Die Höhe der Vergütung/Entlohnung soll dem Aufwand gerecht werden. Da aber der Aufwand selbst bei bekannter Anzahl an Transfusionen in verschiedenen Einrichtungen sehr unterschiedlich ist, tut sich die IAKH schwer eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:
ad 1.) Wenn der vorige Funktionsträger im Rahmen des Bestandsschutzes (siehe Übergangsregelungen in der Richtlinie 2010, Kap. 1.5 )für die Ausübung des Amtes TV qualifiziert war, und er altersbedingt zur selbständigen Ausübung der Tätigkeit noch befähigt ist, spricht meines Erachtens nichts gegen die erneute Übernahme der Tätigkeit in dem Hause. Allerdings ist der entsprechende Qualifizierungs-Kurs auch einem arbeitsfähigen Mitarbeiter im Ruhestand anzuraten. Die Geschäftsführung ist darüber hinaus gut beraten, die erhaltene Dienstfähigkeit bestätigen zu lassen.
ad 2.)Die Vergütungsverträge von externen Transfusionsverantwortlichen schwanken erheblich nach Träger, Marktverfügbarkeit und Aufwand. Ein Angebot kann angenommen und auch abgelehnt werden. Die Orientierung an der Anzahl der transfundierten Blutpräparationen pro Jahr in der Einrichtung ist sinnvoll, aber nicht allein ausschlaggebend. Eine wie immer auch ausgehandelte Regelung ist von der Hämotherapie-Richtlinie 2017 gedeckt.

-----------------------
Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
******
ID # 24


  Erstellt am 20. September 2023 13:17 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Seit August 2021 gibt es eine offizielle Stellungnahme bzw. Empfehlung der IAKH zur Vergütung und Freistellung von Transfusionsverantwortlichen und Transfusionsbeauftragten

Sie ist unter
https://www.iakh.de/empfehlung-der-iakh-zur-freistellung-und-verguetung-der-haemotherapeutischen-aufgaben-im-august-2021e-im-oktober-2020-kopie-kopi.html
einsehbar und für jedermann einsehbar.

-----------------------
Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
******
ID # 24


  Erstellt am 18. März 2024 12:19 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Anfrage einer/s Forumnutzers/In lautete:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Frietsch,

ich habe ein Anliegen. Ich soll in meinem Haus o.g. Funktion übernehmen, die Qualifikation hierfür habe ich im Dez.2024 abgeschlossen. Das Haus hat ca. 500 Betten, Kardiologie und Gastroenterologie (incl. Leberzentrum) sind Transfusionsspitzenreiter. Es gibt außerdem eine Allgemein-, Unfall-, Gefäßchirurgie und eine Geburtshilfe mit angeschlossener Kinder-/Neugeborenen-Intensivstation. Nun wird empfohlen, diese Funktion nicht einfach zu übernehmen zusätzlich zur eigentlichen Funktion, bei mir ist das die oberärztliche Tätigkeit in der Anästhesie, sondern dafür Zeit und ein Honorar einzuforden. Zeit wird mir keine eingeräumt, so dass ich mich gezwungen sehe, mir die zusätzlich anfallende Arbeit finanziell ausgleichen zu lassen. Können Sie mir da weiterhelfen? Was würden Sie unter den o.g. Bedingungen einkalkulieren?
Ich freue mich sehr auf Ihre Empfehlung.

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
******
ID # 24


  Erstellt am 18. März 2024 12:23 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte/r Forumnutzer/in,

Da sind noch verschiedene Berechnungsgrundlagen in den Empfehlungen zur Vergütung der IAKH zu berücksichtigen. Schauen Sie doch mal ausführlich unter?

https://www.iakh.de/empfehlung-der-iakh-zur-freistellung-und-verguetung-der-haemotherapeutischen-aufgaben-im-august-2021e-im-oktober-2020-kopie-kopi.html

Kurz zusammengefasst

Die Freistellung erfolgt mit einem Anteil von

mindestens 0,1 Stelle für jede 500 Verabreichungen von Blut- und Plasmapräparationen (auch Gerinnungsprodukte) pro Jahr in der Behandlungseinheit,
mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen mit Funktionseinheiten in der Akutversorgung und mehr als 50 Schockraumaufnahmen (z.B. Unfall. und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Gastroenterologie, etc.) oder in Einrichtungen der Schwerpunktversorgung mit mehr als 10 000 operativen Eingriffen / Jahr
mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen der Maximalversorgung ohne Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) und b.) für Einrichtungen der Maximalversorgung mit Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
Zusätzlich 0,1 Stelle für jede Tätigkeit an einem weiteren Standort der Einrichtung
Die Vergütung dieser besonders verantwortungsvollen Aufgabe richtet sich nach den Stellenanteilen, die nach diesem Muster errechnet werden. Eine Vergütung mit einem Mindestzuschlag von 50% der errechneten Stellenanteile soll auch dann erfolgen, wenn die Arbeitszeit für die originäre Aufgabe (z.B. in der Patientenversorgung) um die erforderlichen Stellenanteile reduziert wird. Zur Wahrung der Gleichstellung mit externen TV soll ein Mindest-Stundensatz von 150€ pro Stunde nicht unterschritten werden.


Als IAKH Mitglied können Sie auch wenn nötig eine rechtliche Beratung bei unserer Vertragskanzlei erhalten.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

-----------------------
Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



| IAKH | Boardregeln | Datenschutzerklärung


Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts


Seite in 0,029674 Sekunden erstellt
17 Dateien verarbeitet
gzip Komprimierung ausgeschaltet
2411,27 KiB Speichernutzung