Neues Update S3 Leitlinie zur Behandlung von Unfallopfern enthält Empfehlungen zum Transfusions- und Gerinnungsmanagement

Das neue Update der deutschen S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletztenbehandlung: Publiziert in "Intensiv und Notfallbehandlung", Jahrgang 41, Nr. 4/2016, S. 133-143 von P. Hilbert-Carius, T. Wurm, H. Lier, M. Fischer, M. Helm, C. Lott, B.W. Böttger

Die S3-LL von 2011 (AWMF-Registemummer 012-019) ist jetzt erneuert und publiziert worden. Aktualisiert sind Empfehlungen zum Verhältnis der EKs zu FFP, dem Diagnostik- und Gerinnungsmanagement.

Weitere Änderungen sInd: 

-Transfusionsmanagement

  • Die Indikation für  EKs wird mit einer Mindestforderung des Hb-Spiegels von 7 -  9  g/dl(4,4- 5,6  mmol/l) belegt
  • FFP sollen bei zu erwartender Massivtransfusion frühzeitig, sonst restriktiv eingesetzt werden(GoR B)
  • Faktorenkonzentrate sollen bei kontrollierter Blutung bevorzugt und per POCT gesteuert eingesetzt werden
  • Tranexamsäure soll frühzeitig gegeben werden, möglichst prähospital und bis spätestens 3 h nach dem Trauma
  • Der empfohlene Fibrinogenspiegel soll über 1,5 g/l (150mg/dl) liegen (GoR B)
  • Das Verhältnis der Blutprodukte zueinander sollte FFP:EK:TK wie 4 : 4 : 1 betragen

-Gerinnungsmanagement

  • Die Trauma-induzierte Koagulopathie (TIC) wird als pathophysiologische Entität dargestellt
  • 9 Empfehlungen modifiziert, 10 neu hinzugefügt
  • Schockraum:der frühzeitige Einsatz von POCT/viskoelastische Testverfahren im Vollblut wird mit einer "Soll"-Empfehlung versehen
  • Ebenso empfohlen sind Verfahren zur Diagnostik von Antithrombotika und NOAK 
  • Die Behandlung von Hypothermie, Hypokalzämie und Azidose aufgewertet (GoR B)
  • 24h nach Trauma soll ein Antikoagulationsschema angeordnet werden 

-Volumenmanagement:

  • Haes-Lösungen werden nicht mehr empfohlen
  • Hypertone Lösungen können beim penetrierenden Trauma, beim hypotensive stumpfen Trauma und beim Schädel-Hirn-Trauma (SHT) TRauma eingesetzt werden (Kann-Empfehlung GoR 0) 

Insgesamt handelt es sich um eine vernünftige Aktualisierung der alten LL mit berechtigten Neuerungen.

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