Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter; Jena
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c.
Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen
Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen
Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die
Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen.