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Autor Thema: Transfusionsverantwortlichkeit MVZ
Hebo
ist neu hier
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ID # 666


  Erstellt am 31. Juli 2024 10:45 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit ca. 5,5 Jahren bin ich Transfusionsverantwortliche in unserm Klinikum. An diesem Kinikum angegliedert ist ein MVZ mit diversen Praxen. In einigen wenigen werden wohl auch
Transfusionen vorgenommen. Das MVZ ist eine eigenständige Institution, so dass ich mich bisher nicht für diese Praxen verantwortlich gefühlt habe. Aus meiner Sicht, müsste das MVZ einen eigenen Transfusionsverantwortlichen bestellen, richtig?
Könnte ich diese Aufgabe als Labormedizinerin übernehmen, da ich zu einem geringen Stundensatz in diesem MVZ ebenfalls angestellt bin oder braucht es dafür einen externen TV?
Benötigt man dann für die einzelnen Praxen Zusatzvereinbarungen mit dem TV oder da ein MVZ - ein TV?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung
MfG Hebo

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Hebo

Beiträge: 4 | Mitglied seit: April 2024 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 01. Oktober 2025 22:13 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe Frau Kollegin,
gemäß §15 Abs.1 S.2 TFG haben alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die regelmäßig Blutprodukte anwenden, einen Arzt als Transfusionsverantwortlichen (TV) zu bestellen. Da ein MVZ eine getrennte Einrichtung ist, ob angegliedert oder nicht, obliegt ihm ebenfalls diese Pflicht. Konserven dürfen auch nicht von einem MVZ ans KLinikum für andere Patienten weitergegeben werden, das erfordert eine Großhandelserlaubnis.
Eine gemeinsame Tätigkeit als TV im Klinikum und MVZ ist gestattet, bedarf aber meines Erachtens einer vertraglichen Vereinbarung. Das MVZ ist die Einrichtung (Organisationseinheit mit getrennter Rechtsform, Verwaltung und Abrechnungsmodalitäten), für das ein/e TV benötigt wird, die Abteilungen /Praxen, die die Transfusionen anwenden, brauchen den Transfusionsbeauftragten.
Die Empfehlungen der IAKH zur Vergütung und zum Arbeitsaufwand dieser Tätigkeit finden sich unter den Stellungnahmen auf der IAKH-Seite: https://www.iakh.de/empfehlung-der-iakh-zur-freistellung-und-verguetung-der-haemotherapeutischen-aufgaben-im-august-2021e-im-oktober-2020-kopie-kopi.html

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
Generalsekretär der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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