Empfehlungen der IAKH

Zur Berücksichtigung der notwendigen Arbeitszeit und angemessenen Vergütung von Transfusionsverantwortlichen und -beauftragten sowie von Qualitätsbeauftragten Hämotherapie QBH


Präambel

Laut Transfusionsgesetz §15 (Qualitätssicherung (1)) ist in allen Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, eine ärztliche Person zu bestellen, die für alle transfusionsmedizinischen Aufgaben verantwortlich und mit den dafür erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist (transfusionsverantwortliche Person (TV). Zusätzlich sind pro Behandlungseinheit eine transfusionsbeauftragte Person (TB) zu bestellen, die in der Krankenversorgung tätig ist und über transfusionsmedizinische Grundkenntnisse und Erfahrungen verfügt. Gemäß §18 TG Abs.1,3 legt die Richtlinie Hämotherapie (RiLi HT 2017 (2)) die Qualifikation und die Aufgaben der im engen Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten tätigen Personen fest. So sind die Aufgaben und Qualifikationen laut aktueller RiLi HT 2017 für den TV und TB benannt, leider aber fehlt die Regelung zur Freistellung und zur Vergütung bislang.

Die Ausübung einer wichtigen Funktion und der damit verbundenen Verantwortung erfordert Arbeitszeit, materielle und andere Ressourcen. Über den notwendigen Zeitbedarf fehlen in den Regularien bislang jegliche Angaben. Die IAKH erfasst in Ihrer Mitgliedschaft als Antworten auf webbasierte Umfragen bei rund 600 Einrichtungen die Antworten von Grund- und Regelversorgungseinrichtungen (46%), Schwerpunktkrankenhäusern (5%), Universitätsklinika und Maximalversorger (2%) und sonstigen Einrichtungen der Hämotherapie (2,5%).  Drei Umfragen der IAKH von 2012 bis 2020 ergab, dass TV, TB und QBH nur zu 22% die Aufgabe in ihrer Dienstzeit erledigten, aber mit ihrer Tätigkeit teilweise zu 51% außerhalb und komplett in 27% außerhalb der Dienstzeit in der Freizeit beschäftigt waren. In 70% war ihre Arbeit als Hämotherapeut nicht mit einem Stellenkontingent hinterlegt und in die Arbeitszeit eingeplant. In mehr als der Hälfte (52,9%) empfanden die Hämotherapeuten den Zeitaufwand für die Aufgabenbewältigung in ihrer Funktion als TV, TB, QBH als unzureichend und zur Aufgabenerfüllung unzureichend.

Da für die Übernahme dieser gesetzlich vorgesehenen Aufgaben eine Mehrqualifikation (Entsprechende Qualifizierungsseminare müssen besucht, Ausbildungen absolviert und Befähigungen erworben werden) Voraussetzung ist, muss sich dies in der Vergütung widerspiegeln. Auch hierfür fehlt im Transfusionsgesetz eine Richtschnur, an der sich die Einrichtungen orientieren können.

Die Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH hat sich der Aufgabe angenommen, die notwendige Arbeitszeit zu ermitteln und in Analogie zu den Beauftragten im Transplantationswesen (gemäß § 9b Transplantationsgesetz (3)) und die Anrechnung auf die Gesamtarbeitszeit einzufordern oder zusätzlich zu vergüten. Sie hat und wird auch zukünftig diesbezüglich Umfragen zum Zeitbedarf durchführen und die erzielten Ergebnisse mit Expertenerfahrungen vergleichen. Aus dem Zeitbedarf und der Bedeutung der Aufgabe für die Einrichtung bzw. den marktüblichen Leistungsvergütungen der externen Funktionspersonen ergeben sich Empfehlungen zur Vergütung. Die unten stehenden Angaben zum Zeitbedarf sind Mindestangaben. Mit der Etablierung der Digitalisierung (diese ist gerade in der Prozesskontrolle in der Hämotherapie von eminenter Bedeutung) und die damit verbundene Schnittstellenproblematik und Prozesskontrolle ist ein weiterer großer, jedoch noch nicht in der Hämotherapierichtlinie berücksichtigter Tätigkeitsschwerpunkt ohne datengestützte Angabe. Insgesamt ist es ratsam, deutlich über dem von uns empfohlenen Mindest- Freistellungskontingent zu bleiben.

Eine Beauftragung und Bestellung entsprechend qualifizierter Personen zur Übernahme der einer gesetzlich vorgesehenen und geregelten Funktion ist eine Verpflichtung der medizinischen Einrichtung. Ohne eine ausreichende Freistellung der Ärzte zur Wahrnehmung dieser Aufgabe und ohne eine entsprechende Vergütung kann und wird das Transfusionsgesetz nicht befolgt werden. Die folgenden Ausführungen und die daraus ermittelten Empfehlungen zur Berücksichtigung des  Zeitbedarfs und zur Vergütung von TV und TB gehen davon aus, dass die medizinische Behandlungsqualität in der Hämotherapie durch eine medizinische Einrichtung hierdurch gesteigert werden kann, die Patientensicherheit deutlich erhöht wird, Kosten reduziert werden, die sich aus Strafzahlungen und Kompensationen für Zwischenfälle und Behandlungskomplikationen ergeben und die Mitarbeiterzufriedenheit durch strukturierte Aus- und Weiterbildungen auf dem wichtigen Gebiet der Hämotherapie als auch durch die Vermeidung von traumatisierenden Behandlungsfehlern wesentlich vermehrt werden.

 


 

Ermittlung des Zeitbedarfs- Minimum*

*Der tatsächlich benötigte Zeitbedarf der IAKH-Mitglieder der Umfragen stellt eine Mindestanforderung des Zeitbedarfs für alle Hämotherapeuten dar. Der Zeitbedarf kann sich durchaus in verschiedenen Einrichtungen steigern, da die Mehrheit der IAKH-Mitglieder die aufgebrachte Zeit als ungenügend kommentierten. Variabel sind dabei auch die Sonderfunktionen und Aufgabenteilung im Hämotherapieteam.

 

A   Der/die Transfusionsverantwortliche TV

Die Qualifikationsvoraussetzungen (RiLi 6.4.1.3.2.3) sind bestimmte Zusatzqualifikationen (z.B. Facharzt für Transfusionsmedizin, Facharzt mit Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen, Facharzt einer beliebigen Fachrichtung mit zusätzlicher theoretischer Ausbildung in Transfusionsmedizin 16h Kurs A und B und 2 wöchige Hospitation in der Transfusionsmedizin).

Die geschätzten Zeitangaben sind gestützt auf Umfrageergebnisse unter IAKH Mitgliedern.

Die Aufgaben des TV umfassen laut RiLi HT 2017 Kap. 6.4.1.3.2.2

  1. Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen in der gesamten Einrichtung und allen Abteilungen inklusive der Meldung von unerwünschten Ereignissen gemäß §16 TFG (und Erstellung der /Mitarbeit bei der 21 TFG „Verbrauchsmeldung“)
  2. Erstellung von einrichtungs- und fachspezifischen Regelungen zur Anwendung von Blut und Blutprodukten auf dem Boden der Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung und der aktuellsten Richtlinie Hämotherapie
  3. Unterstützung eines Konzepts zur Patienten-individualisierten Hämotherapie (Patient Blood Management)
  4. Gewährleistung der einheitlichen Organisation bei Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahmen
  5. Fortentwicklung des Qualitätssicherheitssystems der Hämotherapie, Qualitätshandbuch
  6. Regelung der qualitätsgesicherten Bereitstellung der Blutprodukte
  7. Konsiliarische Beratung bei der Patientenbehandlung mit Blutprodukten, Hämostaseologische und immunhämatologische Beratung
  8. Einberufung und Leitung der Transfusionskommission

Ad 1.) Hierunter fällt die fortlaufende Informationstätigkeit zu Gesetzes- und Regelungsänderungen als auch die fachspezifische Fort- und Weiterbildung. Die Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung in allen Einrichtungen und Fachabteilungen ist abhängig von der Anzahl und Struktur der Behandlungseinheiten und deren Allokation an einem oder mehreren Standorten. Die Organisation und Ausrichtung einer verpflichtenden transfusionsmedizinisch-hämotherapeutischen Fortbildung für alle Mitarbeiter wird meist vom TV organisiert und erfordert ein festes Zeitkontingent im Quartal (ca. 6h).

Ad 2.) Allein für die Erstellung eines „transfusionsmedizinischen Qualitätshandbuch sind die Grundsätze für die patientenbezogene Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten, insbesondere der Dokumentation, einschließlich der Dokumentation der Indikation zur Anwendung von Blutprodukten und Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie, und des fachübergreifenden Informationsaustausches, die Überwachung der Anwendung, die anwendungsbezogenen Wirkungen, Nebenwirkungen und unerwünschten Reaktionen und zusätzlich erforderliche therapeutische Maßnahmen festzulegen“. Dabei muss unterschieden werden, ob dieses Werk bereits in dieser Einrichtung erstellt worden ist, angepasst oder neu angelegt werden muss. Die Pflege und Aktualisierung des Werks erfordert gemittelt 3h im Quartal (siehe Tabelle 1).

Ad 3.) Die Patienten-individualisierte Hämotherapie erfordert auch in Häusern, in denen das Konzept gut etabliert ist, eine ständige Kontrolle, Pflege und Adjustierung nach den bekannten Grundsätzen der Qualitätssicherung (PDCA-Zyklus). Eine aktuelle Umfrage der IAKH 2020 geht allerdings davon aus, dass in 80% der deutschen Krankenhäusern noch erheblicher Implementierungsbedarf besteht (4). Die Implementierung dieser interdisziplinären Aufgabe ist zeitraubender, je größer die medizinisch-wissenschaftliche Fortbildung aller Teilnehmer übernommen werden muss.

Ad 4.) Die Gewährleistung einer einheitlichen Organisation bei Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahmen ist ebenfalls von der Anzahl, Struktur und Charakter der Fachabteilungen an evtl. mehreren Standorten abhängig. In Zukunft wird gemäß der Bestrebungen der Digitalisierung im Gesundheitssystem die hämotherapeutische Mitarbeit bei Einführung, Erprobung und Anpassung von Software gefragt sein, die zu einer vielfach gefordertem Vernetzung der zur Hämotherapie erforderlichen Funktionsbereiche (elektronische Krankenakte, Labor, Blutbank/-depot, OP, Intensivstation, Eingriffsräume, Aufnahme, Controlling etc.) notwendig ist. Erfahrungsgemäß ist dieser Etablierungsprozess sehr zeitraubend.

Ad 5.) Die Fortentwicklung des Qualitätssicherheitssystems der Hämotherapie erfordert eine enge Kooperation mit dem Qualitätsbeauftragten Hämotherapie, der Qualitätsmanagement Abteilung der Einrichtung, falls vorhanden. Die Entwicklung und Auswertung eines CIRS-Systems, die Durchführung und Organisation von internen wie externen Audits, M&M-Konferenzen zu hämotherapeutischen Themen sowie Peer Review Besuchen sind aufwendig und erfordern eine kontinuierliche Tätigkeit. Die regelmäßigen Begehungen mit dem QBH gehören zu diesem Thema, sind unverzichtbar für das Hämotherapie-Verständnis bei allen Mitarbeitern und erfordern Zeit. Der Zeitbedarf für diese Tätigkeit kann in Zusammenhang mit der Anzahl der Mitarbeiter und der verabreichten Blutprodukte erheblich variieren.

Ad 6.) Die Verfügbarkeit einer Blutbank und eines hochspezialisierten immunhämatologischen Labors vereinfacht diesen Punkt, kann aber in den wenigsten Einrichtungen vorausgesetzt werden.

Ad 7.) Die konsiliarische Beratung bei der Patientenbehandlung ist eine schwer einzuplanende Aufgabe. Wird sie gut und zufriedenstellend erledigt, schlägt sie in einem mittelgroßen Haus der Grund- und Regelversorgung mit durchschnittlich 1h/Woche zu Buche (siehe Tabelle 1).

Ad 8.) Die Leitung und Vorbereitung der empfohlenen 2 – 4 Transfusionskommissionssitzungen/Jahr erfordert die Themen und Faktensammlung davor, deren Aufbereitung und Maßnahmenvorbereitung. Die Bedeutung der Transfusionskommission ist laut RiLi 2017 6.4.1.3.4.2 mit einer maßgeblichen Regelungskompetenz hinsichtlich der Qualitätssicherung und Beratung der Geschäftsführung erheblich gestiegen. Die wesentlichen Aspekte der Hämotherapie werden in dieser Kommission erarbeitet (Verbrauchsstatistik, Regelwerke, Qualitätshandbuch, Dienstanweisungen, Maßnahmen zum Patient Blood Management). Wird hierfür genügend Zeit aufgewendet, kann eine hohe Behandlungsqualität in der Hämotherapie erreicht werden.

 

Tabelle 1- Mindest-Zeitbedarf der/s TV (in h /Monat oder Jahr)

Tätigkeit in Einrichtungen unterschiedlicher Größe

Grund und Regelversorger (bis 300 Planbetten)

Schwerpunkt-krankenhaus (bis 600 Betten)

Spezialzentrum (bis 600 Betten)

Maximalversorger, Universitätsklinik (über 500 Betten)

Zahl der verabreichten Blutprodukte/Jahr*

< 1000

1000-5000

5000-15                 000

>15 000

Eigene Fortbildung (h/Monat)

3

3

3

3

Sicherstellung der Vorgaben und Gesetzesänderung (h/Monat)

2

3

4

6

Pflege Qualitätshandbuch, SOP-Erstellung (h/Jahr)

7

10

11

16

Statistik, Meldewesen

(h/Monat)

4,5

5

3

10

PBM-Konzept (h/Monat)

2

4

7

13

Organisation und Durchführung der Transfusionskommissions-Sitzungen, regionaler Arbeitskreis Hämotherapie, Regel-Fortbildungen Transfusionsmedizin (h/Jahr)

15

16

20

41

Hämostaseologisches Konsil/Beratung/ Immunhämatologie (h/Monat)

1

2

6

12

Audits, Peer Review, etc. (h/Monat)

8

12

8

10

Die Ergebnisse dieser Tabelle sind hauptsächlich, aber nicht ausschließlich der Umfrage zum Zeitbedarf der IAKH-Mitglieder von 2012 entnommen. *EKs (Erythrozytenkonzentrate), TKs (Thrombozytenkonzentrate) und TP (Therapeutisches Plasma) ohne Gerinnungsprodukte

 

B   Der/die Transfusionsbeauftragte

Die Qualifikationsvoraussetzungen (RiLi 6.4.1.3.3.3) sind das Anstellungsverhältnis in der Einrichtung als in der Krankenversorgung tätiger Arzt mit einer der folgenden Qualifikationen: Facharzt für Transfusionsmedizin, Facharzt mit Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“, Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Ausbildung in Transfusionsmedizin 16h Kurs A und B.

 

Die Aufgaben der/s TB umfassen laut RiLi HT 2017 Kap. 6.4.1.3.3.2

  1. Sicherstellung der Umsetzung der Abteilungs-Aufgaben im Rahmen des Transfusionsgesetzes TG in Zusammenarbeit mit der/m Transfusionsverantwortlichen TV
  2. Beratung der Abteilung in Fragen zu Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie
  3. Sicherstellung des ordnungsgemäßen Umgangs mit Blut und Blutprodukten in der Abteilung
  4. Regelung der Meldung und Unterrichtungspflichten gemäß §16 Abs. 1, Satz 2 TFG für alle Abteilungsärzte (Informationspflicht des Behandlers bei „unerwünschten Ereignissen“)
  5. Regelung bzw. Durchführung der Unterweisung aller Abteilungs-Ärzte zum Erwerb der „besonderen Sachkunde (§ 13 Abs. 1 TFG) (RiLi Kap. 4.4., S. 104) für die Anforderung von blutgruppenserologischen Untersuchungen und Blutprodukten
  6. Beteiligung an den Ermittlungen im Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG

Ad 1. und 3.) Die Sicherstellung der Umsetzung der Vorgaben aus TG und Richtlinie Hämotherapie 2017 und die Begleitung des täglichen Umgangs in der Praxis macht bei der Arbeit der/s TB die Hauptaktivität aus. Wir empfehlen auch die zeitweise Beobachtung der täglichen Praxis in verschiedenen Intervallen und die Begleitung von neuen Mitarbeitern in der Abteilung bei den ersten Transfusionsverabreichungen zur Absicherung des Mindeststandards. Für diese Tätigkeiten 1 und 3 können mit 75% die meisten Arbeitsinhalte und somit der größte Zeitbedarf der/s TB veranschlagt werden. Er hängt eindeutig von der Frequenz der Verabreichungen, Art und Größe der Abteilung ab. beträgt ca. ...

Ad 2.) Die Beratungstätigkeit hängt von der Größe und Art der Funktionseinheit/Abteilung ab. Werden wie in der Onkologie, der Gynäkologie und der Gefäßchirurgie beispielweise viele Blut und Plasmapräparationen angewendet, ist der Aufwand für Beratungstätigkeit deutlich höher zu veranschlagen als in anderen Abteilungen.

Ad 4.) Die Regelung der Meldepflicht ist ein Vorgang vergleichsweise geringen Zeitaufwands und bedarf nur selten einer Anpassung oder Adjustierung.

Ad 5.) Die Unterweisungen der Mitarbeiter zu deren Befähigung, Blutprodukte gemäß RiLi 2017 anfordern zu dürfen (als Arzt mit „besonderer Sachkunde“ (§ 13 Abs. 1 TFG) (RiLi Kap. 4.4., S. 104) und die Besonderheit dieser gerichteten Arzneimittelverabreichung zu erkennen, nehmen den anderen großen Anteil der Arbeitszeit der/s TB ein. Der Zeitbedarf hierfür hängt gerade bei den TBs in erheblichem Maße von der Mitarbeiterzahl und der Fluktuation ab.

 

Tabelle 2- Mindest-Zeitbedarf der/s TB (in h /Monat oder Jahr)

Tätigkeit in Einrichtungen unterschiedlicher Größe

Grund und Regelversorger (bis 300 Planbetten)

Schwerpunkt-krankenhaus (bis 600 Betten)

Spezialzentrum (bis 600 Betten)

Maximalversorger, Universitätsklinik (über 500 Betten)

Zahl der verabreichten Blutprodukte/Jahr*

< 1000

1000-5000

5000-16                 000

>15 000

Eigene Fortbildung (h/Monat)

2

3

4

5

Mitarbeiterschulung (h/Monat)

1

3

5

9

Sicherstellung der Vorgaben und Gesetzesänderung (h/Monat)

1

1

2

4

Pflege Qualitätshandbuch, SOP-Erstellung (h/Jahr)

4

3

6

2

Statistik, Meldewesen

(h/Jahr)

3

9

6

3

PBM-Konzept (h/Monat)

2

3

7

5

Teilnahme an der Transfusionskommissions-Sitzungen, regionalem Arbeitskreis Hämotherapie, Regel-Fortbildungen Transfusionsmedizin (h/Monat)

4

4

6

9

Hämostaseologisches Konsil/Beratung/ Immunhämatologie (h/Monat)

1

2

5

1

Audits, Peer Review, etc. (h/Jahr)

6

10

12

18

Die Ergebnisse dieser Tabelle sind hauptsächlich, aber nicht ausschließlich der Umfrage zum Zeitbedarf der IAKH-Mitglieder von 2012 entnommen. *EKs (Erythrozytenkonzentrate), TKs (Thrombozytenkonzentrate) und TP (Therapeutisches Plasma) ohne Gerinnungsprodukte

 

 

C   Der/die Qualitätsbeauftragte Hämotherapie QBH

Die Qualifikationsvoraussetzungen (RiLi 6.4.2.2.3) sind eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit und eine Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ oder die absolvierte anerkannte Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie (40 Stunden)“.

 

Die Aufgaben der/s QBH umfassen laut RiLi HT 2017 Kap. 6.4.2.2.2

Der QBH unterstützt und berät unter Wahrung seiner fachlichen Unabhängigkeit die Leitung des Standortes der Einrichtung der Krankenversorgung hinsichtlich der Implementierung, des Betreibens und der Weiterentwicklung eines Systems der Qualitätssicherung. Er überprüft die Einhaltung der dazu vereinbarten Dienst- und Arbeitsanweisungen.

Zu den Aufgaben des QBH gehören insbesondere:

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Bestellungen und Qualifikationen im hämotherapeutischen Bereich (TV, TB, Leiter immunhämatol. Labor, etc.)
  • Überprüfung, ob eine Transfusionskommission gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 TFG gebildet wurde
  • Überprüfung, ob eine schriftliche Arbeits- bzw. Dienstanweisung zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehltransfusionen existiert und Berichtanfertigung über die Ausgestaltung eines Systems zur Aufarbeitung entsprechender Ereignisse
  • Überprüfung, ob für den Bereich der Anwendung von Blutprodukten ein einrichtungsinternes System zur Einweisung neuer Mitarbeiter in deren Aufgabe etabliert wurde und angewendet wird
  • Überprüfung, ob für den Bereich des immunhämatologischen Labors und/ oder des Blutdepots schriftliche Arbeitsanweisungen vorliegen und ob diese umgesetzt werden
  • Überprüfung, ob schriftliche Arbeitsanweisungen bzw. Dienstanweisungen den entsprechenden Mitarbeitern in dem für ihre Arbeit relevanten Umfang vorliegen und jeweils auf dem einrichtungsintern aktuellen Stand sind
  • Überprüfung, ob die vorliegende Richtlinie Hämotherapie und die Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung den entsprechenden Mitarbeitern zugänglich sind
  • Überprüfung, ob eine einrichtungsinterne Dokumentation zum Verbrauch von Blutprodukten und Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen vorliegt
  • Überprüfung, ob die erforderlichen einrichtungseigenen Bedarfslisten bezogen auf „Standardoperationen/Standardprozeduren“ geführt werden
  • Überprüfung, ob die Meldung des Verbrauchs von Blutprodukten und Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen sowie der Anzahl der Personen mit angeborenen Hämostasestörungen gemäß § 21 TFG und TFG-Meldeverordnung an das PEI erfolgt ist
  • Überprüfung, ob ein vom Transfusionsverantwortlichen erstelltes und von der Leitung des Standortes der Einrichtung der Krankenversorgung abgezeichnetes Dokument existiert, in dem Verbesserungspotenziale zur Strukturqualität zusammengefasst sind (Entsprechende Qualitätsdefizite können als Ergebnis einer Begehung ersichtlich werden. Für die personellen und technischen Voraussetzungen zur Beseitigung der Qualitätsdefizite ist die Leitung der Einrichtung der Krankenversorgung verantwortlich)
  • stichprobenhafte Überprüfung, ob die Anwendung von Blutprodukten neben der chargenbezogenen Dokumentation auch patientenbezogen dokumentiert wird
  • Unterstützung bei der Integration des QM-Systems „Anwendung Blut“ in das einrichtungsinterne QM-System
  • Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Begehungen gemeinsam mit dem Transfusionsverantwortlichen und jeweils anschließender Ergebnisbesprechung
  • Mitteilung des festgestellten Qualitätsstandards und der bestehenden Qualitätsmängel an die Transfusionskommission
  • Der QBH hat ggf. weitere Aufgaben zu erfüllen, sofern in der Einrichtung der Krankenversorgung hämatopoetische Stammzellzubereitungen angewendet werden

Ad 1. – 12.) Dabei handelt es sich meist um eine Reihe von Überprüfungen, die oft mit einer Aufforderung an den TB oder TV erledigt werden kann, aber schon aufgrund ihrer Anzahl auch in kleineren Einrichtungen nicht ohne Zeitaufwand erledigt werden kann. Er steigt mit der Größe der zu überprüfenden Einrichtung, die Anzahl der Mitarbeiter und Abteilungen sowie der Anzahl der Neueinstellungen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die vorgeschlagenen Stichprobenkontrollen und Begehungen ganz wesentlich zur effektiven Arbeit und dem Verständnis bei allen Mitarbeitern beitragen, aber den Zeitbedarf für den QBH wesentlich erhöhen. Bei einer Anpassung durch eine Novelle der Richtlinie oder Querschnittsleitlinie ist zeitweilig sehr viel zu tun.

Ad 9.) Diese stichprobenartigen Überprüfungen müssen immer wieder und regelmäßig durchgeführt werden, um effektiv zu sein.

Ad 13. und 15.) Die Unterstützung bei der Erarbeitung, Feststellung und Integration eines QM-Handbuchs Hämotherapie ist eine der wichtigsten Aufgaben des QBH. Die Repräsentation der Stellschraube Check-Act liegt in dem Teilschritt der Rückmeldung an die Transfusionskommission. Für diese Aufgaben sollte genügend Zeit eingeräumt werden.

Ad 14.) Die Begehungen der Einrichtung prägen das QM-System Hämotherapie, da sie das praktisch gelebte Sicherheitskonzept der Hämotherapie für jeden Mitarbeiter sichtbar darstellen. Deshalb sind sie unverzichtbar für die Wahrnehmung der Bedeutung der Hämotherapie bei allen Mitarbeitern. Diese Aufgabe sollte mehr als 75% der Tätigkeit der/s QBH einnehmen.

Ad 16.) Für Einrichtungen, die hämatopoetische Stammzellen zubereiten, ist sowohl eine eigene Richtlinie zu beachten als auch die Anzeigepflicht und das AMG. Es bedeutet erheblichen Mehraufwand.

 

Tabelle 3- Mindest-Zeitbedarf der/s QBH (in h /Monat oder Jahr)

Tätigkeit in Einrichtungen unterschiedlicher Größe

Grund und Regelversorger (bis 300 Planbetten)

Schwerpunkt-krankenhaus (bis 600 Betten)

Spezialzentrum (bis 600 Betten)

Maximalversorger, Universitätsklinik (über 500 Betten)

Zahl der verabreichten Blutprodukte/Jahr*

< 1000

1000-5000

5000-17                 000

>15 000

Eigene Fortbildung (h/Monat)

2

2

2

2

Sicherstellung der Vorgaben und Gesetzesänderung (h/Monat)

2

2

2

3

Pflege Qualitätshandbuch, SOP-Erstellung (h/Jahr)

2

2

6

13

Statistik, Meldewesen

(h/Jahr)

3

4

7

6

PBM-Konzept (h/Monat)

0,5

1

2

2

Teilnahme an der Transfusionskommissions-Sitzungen, regionalem Arbeitskreis Hämotherapie, Regel-Fortbildungen Transfusionsmedizin (h/Jahr)

10

18

9

12

Hämostaseologisches Konsil/Beratung/ Immunhämatologie (h/Monat)

1

2

3

4

Audits, Peer Review, etc. (h/Jahr)

12

14

18

24

Die Ergebnisse dieser Tabelle sind hauptsächlich, aber nicht ausschließlich der Umfrage zum Zeitbedarf der IAKH-Mitglieder von 2012 entnommen. *EKs (Erythrozytenkonzentrate), TKs (Thrombozytenkonzentrate) und TP (Therapeutisches Plasma) ohne Gerinnungsprodukte

 

 

Vergütungsempfehlungen

 

Empfehlungen der IAKH

zur Vergütung und Freistellung von Transfusionsverantwortlichen und -beauftragten sowie Qualitätsbeauftragten Hämotherapie

 

 

Transfusionsverantwortliche TV

Diese sind so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben und zur Wahrung der Verantwortlichkeit für die transfusionsmedizinischen Aufgaben der gesamten Einrichtung notwendig ist.

 

Die Freistellung erfolgt mit einem Anteil von

  1. mindestens 0,1 Stelle für jede 500 Verabreichungen von Blut- und Plasmapräparationen (auch Gerinnungsprodukte) pro Jahr in der Behandlungseinheit,
  2. mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen mit Funktionseinheiten in der Akutversorgung und mehr als 50 Schockraumaufnahmen (z.B. Unfall. und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Gastroenterologie, etc.) oder in Einrichtungen der Schwerpunktversorgung mit mehr als 10 000 operativen Eingriffen / Jahr
  3. mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen der Maximalversorgung ohne Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  4. mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) und b.) für Einrichtungen der Maximalversorgung mit Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  5. Zusätzlich 0,1 Stelle für jede Tätigkeit an einem weiteren Standort der Einrichtung

Die Vergütung dieser besonders verantwortungsvollen Aufgabe richtet sich nach den Stellenanteilen, die nach diesem Muster errechnet werden. Eine Vergütung mit einem Mindestzuschlag von 50% der errechneten Stellenanteile soll auch dann erfolgen, wenn die Arbeitszeit für die originäre Aufgabe (z.B. in der Patientenversorgung) um die erforderlichen Stellenanteile reduziert wird. Zur Wahrung der Gleichstellung mit externen TV soll ein Mindest-Stundensatz von 150€ pro Stunde nicht unterschritten werden.

 

Transfusionsbeauftragte TB

sind so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben und zu ihrer Teilnahme an fachspezifischer Fort- und Weiterbildung erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt mit einem Anteil von

  1. mindestens 0,1 Stelle für jede 500 Verabreichungen von Blut- und Plasmapräparationen (auch Gerinnungsprodukte) pro Jahr in der Behandlungseinheit,
  2. zusätzlich 0,1 Stelle für 15 Abteilungsärzte mit der besonderen Sachkunde nach §13 Abs. TFG
  3. mindestens 0,4 Stellen für TB in Funktionseinheiten mit fachlich-interdisziplinärer Patientenbetreuung in der Akutversorgung und mehr als 50 Schockraumaufnahmen (z.B. Unfall. und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Gastroenterologie, etc.) oder in Einrichtungen der Schwerpunktversorgung mit mehr als 10 000 operativen Eingriffen/ Jahr
  4. mindestens 0,6 Stellen für TB in Funktionseinheiten mit fachlich-interdisziplinärer Patientenbetreuung in Einrichtungen der Maximalversorgung ohne Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  5. mindestens 0,8 Stellen für TB in Funktionseinheiten mit fachlich-interdisziplinärer Patientenbetreuung in Einrichtungen der Maximalversorgung mit Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  6. Zusätzlich zur Orientierung an den Verabreichungsfrequenzen von Blut- und Plasmapräparationen mindestens 0,1 - 0,2 Stellen sind in den Funktionseinheiten der endoskopischen Gastroenterologie, der Organtransplantation, der Verbrennungstherapie, der Intensivtherapie, der Onkologie, der Hämostaseologie, der Hämatologie, Geburtshilfe aufgrund der dort erhöhten Behandlungsfrequenz zu gewähren.

Die Vergütung dieser besonders wichtigen Aufgabe richtet sich nach den Stellenanteilen, die nach diesem Muster errechnet werden. Eine Vergütung mit einem Mindestzuschlag von 50% der errechneten Stellenanteile soll auch dann erfolgen, wenn die Arbeitszeit für die originäre Aufgabe (z.B. in der Patientenversorgung) um die erforderlichen Stellenanteile reduziert wird. Zur Wahrung der Gleichstellung mit anderen Beauftragten soll ein Mindest-Stundensatz von 120€ pro Stunde nicht unterschritten werden.

 

Qualitätsbeauftragte Hämotherapie QBH

 sind so weit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben und zu ihrer Teilnahme an fachspezifischer Fort- und Weiterbildung erforderlich ist. Die Freistellung erfolgt mit einem Anteil von

  1. mindestens 0,1 Stelle für jede 5000 Verabreichungen von Blut- und Plasmapräparationen (auch Gerinnungsprodukte) pro Jahr in der Behandlungseinheit,
  2. mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen mit Funktionseinheiten in der Akutversorgung und mehr als 50 Schockraumaufnahmen (z.B. Unfall. und Viszeralchirurgie, Anästhesie, Gastroenterologie, etc.) oder in Einrichtungen der Schwerpunktversorgung mit mehr als 10 000 operativen Eingriffen / Jahr
  3. mindestens 0,1 Stelle zusätzlich zu a.) für Einrichtungen der Maximalversorgung ohne Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  4. mindestens 0,2 Stelle zusätzlich zu a.) und b.) für Einrichtungen der Maximalversorgung mit Herzchirurgie und Lebertransplantationschirurgie
  5. zusätzlich 0,1 Stelle für jede Tätigkeit an einem weiteren Standort der Einrichtung

Die Vergütung dieser Aufgabe muss unter Wahrung der Unabhängigkeit der/s QBH erfolgen und richtet sich nach den Stellenanteilen, die nach diesem Muster errechnet werden. Eine Vergütung mit einem Mindestzuschlag von 50% der errechneten Stellenanteile soll auch dann erfolgen, wenn die Arbeitszeit für die originäre Aufgabe (z.B. in der Patientenversorgung) um die erforderlichen Stellenanteile reduziert wird. Zur Wahrung der Gleichstellung mit externen TV soll ein Mindest-Stundensatz von 200€ pro Stunde nicht unterschritten werden.

 

 

Literatur:

  1. Transfusionsgesetz (Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens), (1998).
  2. Bundesärztekammer. Richtlinie Hämotherapie Gesamtnovelle 2017 (mit erratum von 2019) 
  3. Transplantationsgesetz (Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)), (1997).
  4. Frietsch T, Wittenberg G, Horn A, Steinbicker AU. Implementation of a “Patient Blood Management” Program in Medium Sized Hospitals: A Survey among German Hemotherapists. Transfus Med. 2021;in press.