Offener Brief an das Ministerium für Gesundheit, den Arbeitskreis Blut und die Bundesärztekammer zur Transfusionssicherheit in Deutschland vom Juni 2025
Die Transfusionssicherheit in Deutschland ist ungenügend! Aufruf zur Schaffung einer wirksameren Sicherheitskultur!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bluttransfusionen in Deutschland sind in Teilen bereits sehr sicher, insbesondere hinsichtlich des Infektionsschutzes. Allerdings werden Patienten vermeidbar geschädigt durch 1. unnötige Transfusionen und 2. durch eine hohe Anzahl von blutgruppeninkompatiblen Verwechslungen.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund hoch relevant, dass es in Deutschland in den letzten Jahren zu 3 bis 5 mal mehr blutgruppeninkompatiblen Verwechslungen im Vergleich zu Frankreich und Großbritannien gekommen ist [1].
Ein aktueller Bericht der Infected Blood Inquiry (IBI[2]) aus Großbritannien weist dezidiert auf die bestehenden Sicherheitsrisiken und möglichen Schäden durch Bluttransfusionen hin[3]. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen, um die Sicherheit von Transfusionen zu verbessern, u.a. bessere Schulung des Personals, flächendeckender Einsatz elektronischer Transfusionsmanagementsysteme (EBMS). Der Einsatz von EBMS wurde über Jahre hinweg wiederholt empfohlen, aber kaum umgesetzt – obwohl sie nachweislich Fehler vermeiden, Kosten sparen und die Sicherheit erhöhen. Die Einführung scheitert bislang an fehlender zentraler Finanzierung und dezentralen Entscheidungsstrukturen.
Das zuständige britische Gesundheitsministerium kommentierte den Bericht wie folgt:
„Die Ergebnisse der Untersuchung zu infiziertem Blut sind erschreckend. Eine ganze Reihe systematischer, kollektiver und individueller Versäumnisse, die zu mehr als 3.000 Todesfällen beigetragen haben, die auf infiziertes Blut, Blutprodukte und Gewebe zurückzuführen sind. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass diese größtenteils vermeidbar gewesen wären. Wir alle möchten uns im Namen der aktuellen und früheren Regierungen erneut aufrichtig und unmissverständlich bei allen Betroffenen dieses Skandals entschuldigen.“
In Deutschland ist die Situation durchaus vergleichbar, wie aus den jeweiligen Hämovigilanzberichten [Fußnote 1]geschlossen werden muss [4, 5] [6]. Der Arbeitskreis Blut hat bereits 2019 eine Stellungnahme veröffentlicht, indem die elektronische Absicherung des Anwendungsprozesses von Blutkonserven als erstrebenswert erachtet wird [7]. Die Diskrepanz von Produktsicherheit und Anwendungssicherheit ist international erkannt [8]. Die Lösung stellen technische, meist Software-und Scannerbasierte Absicherungssysteme des Anwendungsprozesses dar [9, 10]. Sie wurden aber aus Mangel an Investitionsanreizen und grundlegender Mangelfinanzierung von Sicherheitstechnik im deutschen Gesundheitswesen nicht weiterverfolgt. Die Opfer dieses Investitionsverzichts waren und sind immer noch geschädigte Patienten und beschuldigte Ärzte. Transparenz über die Folgekosten für das Gesundheitswesen besteht nicht.
Hinzu kommt, dass Deutschland immer noch im internationalen Vergleich das Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Blutkonserven ist [11]. Das Programm zum sinnvollen und verantwortlichen Umgang mit der lebensrettenden Ressource Blut „Patient Blood Management“, eine empfohlene Maßnahme der WHO [12, 13], ist auch aufgrund wirtschaftlicher Zwänge in den kleinen und mittleren Versorgungseinrichtungen in Deutschland nur rudimentär umgesetzt [14]. Auch diesbezüglich sind elektronische Absicherungssysteme effektiv- mit den als „Clinical Decision Support [15]“ und „Single Unit Policy [16]“ bekannten Elementen ist die leitliniengerechte Verwendung der kostbaren Konserven dem zunehmenden Mangel an Blutkonserven angepasst.
Wir empfehlen deshalb die stärkere, verbindliche Verbreitung und Durchdringung von Patient Blood Management mit einem klaren Zeitrahmen für die Umsetzung.
Unsere Forderung an das Gesundheitsministerium:
Wir fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Empfehlungen der Infected Blood Inquiryund des Patient Blood Management in Deutschland entschlossen umzusetzen – insbesondere die flächendeckende Einführung elektronischer Transfusionsmanagementsysteme (EBMS) mit zentraler Finanzierung und klarer Fristsetzung.
Weiterhin fordern wir dazu auf, das Patient Blood Management Programm als Qualitätskriterium von Einrichtungen anzuerkennen und dafür Mittel bereitzustellen.
Gezeichnet
Für den Vorstand der IAKH
Prof. Dr. Dr. med. Dania Fischer, 1. Vorsitzende der IAKH
PD Dr. med. Mazen Juratli, PhD (USA), FEBS. 2. Vorsitzender der IAKH
Prof. Dr. med. Christian Hönemann, Schatzmeister
Dr. med. Georg Wittmann, Schriftführer
Prof. Dr. med. Thomas Frietsch, Generalsekretär der IAKH
Für den Arbeitskreis Transfusionssicherheit der IAKH: Prof. Dr. med. Thomas Frietsch
Für den Arbeitskreis TERZ der IAKH: Dr. med. Gerald Dietrich
Literatur:
- Mirrione-Savin A, Aghili Pour H, Swarbrick N, Müller S, Bacquet C, Malard L, Murphy MF, Richard P, Davies J, Rowley M et al: Frequencies and causes of ABO-incompatible red cell transfusions in France, Germany and the United Kingdom. Br J Haematol 2024; 00:1–9. DOI: 10.1111/bjh.19848
- Inquiry IB: https://www.infectedbloodinquiry.org.uk/news/inquirys-work-after-hearings. In. www; 2025
- Inquiry IB: Report 2024. In.; 2025: https://www.infectedbloodinquiry.org.uk/sites/default/files/Volume_1.pdf.
- Frietsch T, Thomas D, Schöler M, Fleiter B, Schipplick M, Spannagl M, Knels R, Nguyen X:Administration Safety of Blood Products - Lessons Learned from a National Registry for Transfusion and Hemotherapy Practice. Transfus Med Hemother 2017, 44(4):240-254.
- SHOT Report 2022 [https://www.shotuk.org/shot-reports/report-summary-and-supplement-2021/]
- Funk MB, Meyer B, Müller S, al. e: Hämovigilanz-Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts 2022: Auswertung der Meldungen von schwerwiegenden Reaktionen und Zwischenfällen nach § 63i AMG. In. Edited by Paul-Ehrlich-Insitut. Langen: URL; 2025.
- Blut A: Stellungnahme zu Fehlanwendungen von Blutkomponenten. 87. Sitzung am 14.05.2019. Bundesgesundheitsbl 2019, 19:1140–1143.
- Frietsch T: Research for transfusion safety- priority of administration safety. Transfus Apher Sci 2019, 58(6):102650.
- Marconi M, Langeberg AF, Sirchia G, Sandler SG: Improving transfusion safety by electronic identification of patients, blood samples, and blood units. Immunohematology 2000, 16(2):82-85.
- Vanneman MW, Balakrishna A, Lang AL, Eliason KD, Payette AM, Xu X, Driscoll WD, Donovan KM, Deng H, Dzik WH et al: Improving Transfusion Safety in the Operating Room With a Barcode Scanning System Designed Specifically for the Surgical Environment and Existing Electronic Medical Record Systems: An Interrupted Time Series Analysis. Anesth Analg 2020, 131(4):1217-1227.
- Augurzky B, al. e: Barmer Krankenhausreport 2019. In. WWW: Barmer EK; 2019: https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/krankenhausreport/krankenhausreport-2019-1063476.
- WHO: Global statement on blood safety and availability 2021. 2023. www.WHO.int
- WHO: THE URGENT NEED TO IMPLEMENT PATIENT BLOOD MANAGEMENT. 2023.https://www.who.int/publications/i/item/9789240035744
- Frietsch T, Wittenberg G, Horn A, Steinbicker AU: Implementation of a "Patient Blood Management" program in medium sized hospitals: Results of a survey among German hemotherapists. Health Sci Rep 2022, 5(6):e924.
- Jenkins I, Doucet JJ, Clay B, Kopko P, Fipps D, Hemmen E, Paulson D: Transfusing Wisely: Clinical Decision Support Improves Blood Transfusion Practices. Jt Comm J Qual Patient Saf 2017, 43(8):389-395.
- Lindholm PF, Saluja RK, Long T, Coulter S, Blond BJ, Perrotta PL: Red Blood Cell Transfusion Practices. Arch Pathol Lab Med 2024.
Fußnote [1] www.shot.org; www.iakh.de/fehlerregister; www.pei.de
Empfehlung der IAKH zur Therapie der präoperativen Anämie vom Mai 2023
Die Therapie der präoperativen Anämie ist eine noch nicht gut implementierte Strategie des Konzepts der "individuellen Hämotherapie" oder auch "Patient Blood Management", wie unserer letzte Umfrage gezeigt hat (veröffentlicht in Health Science Reports, zum PDF). In Kooperation mit dem Netzwerk PBM und Frau Prof. Steinbicker aus Frankfurt haben wir uns deshalb entschlossen, die Therapie mit intravenösem oder auch oralem Eisen sowie der Erythropoetingabe als IAKH Empfehlung zu formulieren.
Zum PDF-DownloadKurzzusammenfassung:
Nach erfolgter präoperativer Diagnostik gemäß der aktuellen AWMF S3 Leitlinie "präoperative Anämie" stellt sich bei einem Patienten vor der größeren Operation eine mikrozytäre Anämie vom Eisenmangeltyp aufgrund eines chronisch vorhandenen Ungleichgewichts von Verlust und Substitution heraus.
Bei den folgenden Handlungsoptionen sind die Charakteristika der Interventionen mit ohren Wirkungen auf den individuellen Patienten und die Einschätzung der Risiken durch die Anämie abzuwägen:
- Orale Eisentherapie
- Diese sehr sichere Applikation (selten allergische Reaktionen) ist für die meisten Fälle aufgrund der niedrigen Dosis, verspäteter Antwort, die schlechte gastro-intestinale Verträglichkeit und die begrenzte Resorption bei entzündlichen und chronischen Erkrankungen ungeeignet. Neue Präparationen versprechen diesbezüglich Änderung.
- Intravenöse Eisentherapie
- Diese effektive und höher dosierbare hochmolekulare Applikationsform ist mit den neuen Präparationen ebenfalls sicher und verspricht eine suffiziente Antwort der Erythropese. Die intravenöse Apllikationsform umgeht die Hepcidin-vermittelte intestinale Resorptionsblockade. Ältere niedermolekulare Präparationen sollen wegen eines erhöhten Risikos der schweren allergischen Reaktion und der begrenzten Dosis nicht mehr verwendet werden. Je nach Präparat sind unterschiedlich starke Ausprägungen der möglichen Nebenwirkungen wie intiale Flushreaktionen und im Verlauf auftretende Hypophospatämien bei der Therapie zu beachten.
- Zusätzliche Erythropoetintherapie
- Die zusätzliche Therapie mit hochdosiertem Erythropoetin bei schweren Anämien unter Hämoglobinwerten von 10g/dl beschleunigt die Korrektur und die erhöht die Effizienz der Eisentherapie. Mit der Begrenzung des Einsatzes unter diesem Schwellenwert für die Hämoglobinkonzentration ist das Risiko der viskositätsbedingten Thromboembolie gebannt.
Die ausführliche Empfehlung der IAKH enthält detaillierte Angaben zur Phosphatsubstitution und in einer angefügten Tabelle weitere pharmakologische Details zu den aktuellen Therapeutika.
Beschlossen auf der IAKH Vorstandssitzung vom 22.5.23
Empfehlung der DGAI zur perioperativen Gabe von Tranexamsäure im Mai 2023
Eine Expertengruppe der DGAI hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik die perioperative Gabe von Tranexamsäure bewertet. Die IAKH teilt diese Empfehlung und trägt sie als Übernahme auch den Hämotherapeuten in der chirurgischen, orthopädischen und anästhesiologischen klinischen Praxis an.
Der Einsatz der Tranexamsäure (TXA) wird derzeit vielerorts in Kliniken am Einzelfall oder als Standardtherapie diskutiert und erwogen. EInschränkend ist nicht durchgehend bekannt, dass sich die Zulassung derzeit nicht explizit auf ein häufiges Anwendungsgebiet - die Endoprothetik- erstreckt.
So ist es von eminenter Bedeutung, dass der Hämotherapeut die mit der Anwendung von TXA verbundenen Risiken (Thromboembolie, Fibrinolytic-Shut-Down, Multiorganversagen und erhöhte Mortalität) kennt sowie vor allem deren Risikofaktoren beim individuellen Entscheidungsfall berücksichtigt.
Der Artikel in Anästh Intensivmed 2023;64:V99-V104 von C.von Heymann, C. Perka, H. Lier, L. Kaufner und S. Treskatsch in voller Länge zu lesen, ist unbedingt anzuraten. Zum PDF-Download
Kurzzusammenfassung:
Einer ausführlichen Darstellung der Evidenz zum Tranexamsäureeinsatz in dieser perioperativen Indikation (Therapie und Prophylaxe, moderate Dosen < 2g bei Erwachsenen) wird betont, dass der EInsatz effektiv ist, die Blutungsmenge, die Transfusionswahrscheinlichkeit oft, die Mortalität in einigen Studien manchmal durch TXA reduziert werden konnte. Die Komplikationsrate einer Dosis unter 2g scheint nicht erhöht zu sein, aber durch unterschiedliche Begleitbehandlungen, heterogene Studienkollektive und ausgeschlossene Hochrisikogruppen finden sich hierzu nicht ausreichend Evidenz. Der Nachweis einer generalisiert verstärkten Fibrinolyse im Rahmen der Operation gelingt nicht sicher durch die Verwendung von viskoelastischen POCT-Tests.
Die Autoren formulieren 4 zu beachtenden Aspekte für eine sichere Anwendung der TXA:
Individuelle Risikofaktoren für TXA-bedingte erhöhtes Risisko ist vermutlich mit vorangegangenen Thrombo-Embolien sowie bestehender Einschränkung der Nierenfunktion. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung ist die Verbreichung laut Zulassung kontraindiziert.
- Es sollten immer individuelle Risikofaktoren erfasst und beim Team-Time-Out erwähnt werden. Die prophylaktische Verabreichung vor Schnitt ist nur ohne ein Risikoprofil zu empfehlen. Der ideale und sicherste Zeitpunkt ist die intraoperative Gabe bei erhöhter Blutungsneigung.
- Die intravenöse Dosisempfehlung bei orthopädischen Eingriffen bezieht sich auf die Gabe von 1g Single Shot oder die gewichtsadaptierte Verabreichung von 10-15 mg/kg KG. Dosisanpassungen bei reduzierter Nierenfunktion muss beachtet werden.
- Die intra-artikuläre Applikation scheint in Kombination mit der intravenösen Darreichung effektiver zu sein. Es besteht aber eine dosisabhängige Zytotoxizität der TXA, die die Re-Epithelialisierung beeinträchtigen kann. Die orale Applikation (15mg/kg KG alle 12h gem. Fachinfo) ist genausoeeffektiv wie die Intravenöse. Abwr auch hier sind Nierenfunktionsstörungen zu beachten
- Wird TXA eingesetzt, muss umso wirksamer die adäquate Prophylaxe von postoperativen Thrombosekomplikationen etabliert sein
Empfehlung der IAKH zur Freistellung und Vergütung der Transfusionsverantwortlichen und -beauftragten im August 2021
Die IAKH hat den Mindest-Zeitbedarf zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben des Transfusionsverantwortlichen, des Transfusionsbeauftragten und des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie ermittelt. Er variiert natürlich mit der Größe der transfundierenden Einrichtung, der Anzahl der verabreichten Blutprodukte und der zu beaufsichtigenden Mitarbeiter. Die Vergütung ist zur Aufwertung der verantwortungsvollen Aufgabe in der Hämotherapie zwingend notwendig und ergibt sich aus der Anlehnung an die Stellenanteile aus dem Zeitbedarf zur Gleichstellung mit dem Transplantationsbeauftragten.
Offener Brief der IAKH zur Abfassung der Richt- und Leitlinien Hämotherapie im Oktober 2020
Die IAKH kritisiert nicht erst jetzt, nach der aktuellen Herausgabe der Neufassung der Querschnittsleitlinien 2020, die Auswahl der Herausgeber und Autoren durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer. Die Trennung der Abfassung von pharmakologischen Anforderungen an die Blutprodukte durch die pharmazeutischen Hersteller und die evidenzbasierten Anwendungsempfehlungen durch klinische Hämotherapeuten und Hämostaseologen ist aufgrund der existierenden Interessenkonflikte dringend geboten.
Zum offenen Brief und dem nachfolgenden Schriftwechsel
Offener Brief der IAKH zum Einsatz von Rekonvaleszentenplasma in der Covid-19-Therapie im Mai 2020
Die IAKH ruft zur Koordination und Kommunikation von Anwendern des RKP auf
Stellungnahme der IAKH zum prähospitalen Einsatz von Blutprodukten
Diese Stellungnahme der IAKH bezieht sich auf die pressewirksame Mitteilung einer Initiative von Blutspendezentralen und der DAAF zur Vorhaltung und zum Einsatz von Universal-Ertythrozytenonzentraten der Blutgruppe Null negativ und AB-Plasma in Rettungshubschraubern und einzelnen Intensivmobilen.
Maschinelle Autotransfusion (MAT) in der Tumorchirurgie mit Leukozytendepletionsfilter oder Bestrahlung
Diese Empfehlung der IAKH ergeht auf der Basis des Vorstandsbeschlusses vom 10.10.2019. Sie steht in Ergänzung zur aktuell gültigen Richtlinie Hämotherapie 2017, die bislang ausschließlich die Bestrahlung der autologen MAT-Konserven aus tumorchirurgischen Eingriffen gestattet.
Offener Brief an die Bundesärztekammer und die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte zur Festlegung des Datensatzes im Mai 2019
Die IAKH wendet sich in diesem Brief gegen die geplante Nicht-Aufnahme der Blutgruppe in den Kerndatensatz der elektronischen Gesundheitskarte.
Zum Brief der IAKH vom 8.5.2019
Stellungnahme der IAKH zum "Patient Blood Management" vom 03.April 2017
Die IAKH betreibt eine auf den individuellen Patienten zugeschnittene Hämotherapie seit ihrem Bestehen. Aktuelle Diskussionen über das internationale Konzept "Patient Blood Management" erfordern eine Positionierung der IAKH. Lesen Sie bitte unsere Position zum "Patient Blood Management".
Stellungnahme der IAKH zur Aufklärungspflicht vor der Gabe von Humanalbumin
IAKH-Stellungnahme vom 18.10.2017: Aufklärungspflicht bei Plasmaprodukten/ Humanalbumin
Für die Anwendung von Humanalbumin und weiteren Plasmaprodukten ergibt sich folgende Empfehlung der IAKH:
- Eine gesonderte Aufklärung vor der Anwendung von Humanalbumin und weiteren Plasmaprodukten ist nicht ausdrücklich gefordert, ist aber wohl anhand der möglichen oder voraussichtlichen Rechtssprechung im Schadensfall dringend zu empfehlen. Die Form der Einwilligung ist laut Richtlinie Hämotherapie 2017 nicht vorgeschrieben. Wenn vorher möglich, empfiehlt sich aber die schriftliche Dokumentation. Dafür sollte ein gesondertes Formblatt für Plasmaprodukte entworfen und benutzt werden oder die bestehende Einverständiserklärung für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten erweitert werden.
- Die Dokumentation der Chargennummern und die Aufbewahrung der Krankenakte von 15 Jahren sind auf jeden Fall notwendig.
Zur Begründung
Offener Brief der IAKH vom November 2016 zur Ausbildung der Hämotherapie im Studium
Im Studium wird Transfusion nur mangelhaft vermittelt und klinische Hämotherapie fast gar nicht. Die IAKH hat sich zur Planung der zukünftigen Studieninhalte in das Medizinstudium positioniert und einen offenen Brief an die Kultusministerien der Länder geschrieben:
Die IAKH fordert eine intensivierte Ausbildung und die Integration transfusionsmedizinischer Anwender-Kompetenzen in das Medizin Studium.
Offener Brief der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie IAKH und des Arbeitsausschusses Bluttransfusion der DGAI/BDA.
Zur intensivierten Integration theoretischer und praxisnaher Transfusionsmedizin in das Curriculum Humanmedizin/ Masterplan Medizinstudium 2020.