Empfehlung der IAKH zur Freistellung und Vergütung der Transfusionsverantwortlichen und -beauftragten im August 2021

Die IAKH hat den Mindest-Zeitbedarf zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben des Transfusionsverantwortlichen, des Transfusionsbeauftragten und des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie ermittelt. Er variiert natürlich mit der Größe der transfundierenden Einrichtung, der Anzahl der verabreichten Blutprodukte und der zu beaufsichtigenden Mitarbeiter. Die Vergütung ist zur Aufwertung der verantwortungsvollen Aufgabe in der Hämotherapie zwingend notwendig und ergibt sich aus der Anlehnung an die Stellenanteile aus dem Zeitbedarf zur Gleichstellung mit dem Transplantationsbeauftragten.

Zur ausführlichen Tabelle und detaillierten Begründung

 


 

Offener Brief der IAKH zur Abfassung der Richt- und Leitlinien Hämotherapie im Oktober 2020

Die IAKH kritisiert nicht erst jetzt, nach der aktuellen Herausgabe der Neufassung der Querschnittsleitlinien 2020, die Auswahl der Herausgeber und Autoren durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer. Die Trennung der Abfassung von pharmakologischen Anforderungen an die Blutprodukte durch die pharmazeutischen Hersteller und die evidenzbasierten Anwendungsempfehlungen durch klinische Hämotherapeuten und Hämostaseologen ist aufgrund der existierenden Interessenkonflikte dringend geboten.

Zum offenen Brief und dem nachfolgenden Schriftwechsel

 


 

Offener Brief der IAKH zum Einsatz von Rekonvaleszentenplasma in der Covid-19-Therapie im Mai 2020

Die IAKH ruft zur Koordination und Kommunikation von Anwendern des RKP auf

Zum offenen Brief

 


 

Stellungnahme der IAKH zum prähospitalen Einsatz von Blutprodukten

Diese Stellungnahme der IAKH bezieht sich auf die pressewirksame Mitteilung einer Initiative von Blutspendezentralen und der DAAF zur Vorhaltung und zum Einsatz von Universal-Ertythrozytenonzentraten der Blutgruppe Null negativ und AB-Plasma in Rettungshubschraubern und einzelnen Intensivmobilen.

Zur Empfehlung der IAKH

 


 

Maschinelle Autotransfusion (MAT) in der Tumorchirurgie mit Leukozytendepletionsfilter oder Bestrahlung

Diese Empfehlung der IAKH ergeht auf der Basis des Vorstandsbeschlusses vom 10.10.2019. Sie steht in Ergänzung zur aktuell gültigen Richtlinie Hämotherapie 2017, die bislang ausschließlich die Bestrahlung der autologen MAT-Konserven aus tumorchirurgischen Eingriffen gestattet.

Zur Empfehlung der IAKH

 


 

Offener Brief an die Bundesärztekammer und die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte zur Festlegung des Datensatzes im Mai 2019

Die IAKH wendet sich in diesem Brief gegen die geplante Nicht-Aufnahme der Blutgruppe in den Kerndatensatz der elektronischen Gesundheitskarte.  

Zum Brief der IAKH vom 8.5.2019

Antwort der Bundesärztekammer

Antwort der GEMATIK 

 

 


 

Stellungnahme der IAKH zum "Patient Blood Management" vom 03.April 2017

Die IAKH betreibt eine auf den individuellen Patienten zugeschnittene Hämotherapie seit ihrem Bestehen. Aktuelle Diskussionen über das internationale Konzept "Patient Blood Management" erfordern eine Positionierung der IAKH. Lesen Sie bitte unsere Position zum "Patient Blood Management".

 


 

Stellungnahme der IAKH zur Aufklärungspflicht vor der Gabe von Humanalbumin

IAKH-Stellungnahme vom 18.10.2017: Aufklärungspflicht bei Plasmaprodukten/ Humanalbumin

 

Für die Anwendung von Humanalbumin und weiteren Plasmaprodukten ergibt sich folgende Empfehlung der IAKH:

  • Eine gesonderte Aufklärung vor der Anwendung von Humanalbumin und weiteren Plasmaprodukten ist nicht ausdrücklich gefordert, ist aber wohl anhand der möglichen oder voraussichtlichen Rechtssprechung im Schadensfall dringend zu empfehlen. Die Form der Einwilligung ist laut Richtlinie Hämotherapie 2017 nicht vorgeschrieben. Wenn vorher möglich, empfiehlt sich aber die schriftliche Dokumentation. Dafür sollte ein gesondertes Formblatt für Plasmaprodukte entworfen und benutzt werden oder die bestehende Einverständiserklärung für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten erweitert werden.
  • Die Dokumentation der Chargennummern und die Aufbewahrung der Krankenakte von 15 Jahren sind auf jeden Fall notwendig.

Zur Begründung

 

 


 

Offener Brief der IAKH vom November 2016 zur Ausbildung der Hämotherapie im Studium

Im Studium wird Transfusion nur mangelhaft vermittelt und klinische Hämotherapie fast gar nicht. Die IAKH hat sich zur Planung der zukünftigen Studieninhalte in das Medizinstudium positioniert und einen offenen Brief an die Kultusministerien der Länder geschrieben:

Die IAKH fordert eine intensivierte Ausbildung und die Integration transfusionsmedizinischer Anwender-Kompetenzen in das Medizin Studium.

Offener Brief der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie IAKH und des Arbeitsausschusses Bluttransfusion der DGAI/BDA.

Zur intensivierten Integration theoretischer und praxisnaher Transfusionsmedizin in das Curriculum Humanmedizin/ Masterplan Medizinstudium 2020.

Zum offenen Brief vom 9. November 2016

 


 

Offener Brief der IAKH vom Februar 2015 an die Kostenträger der individuellen Hämotherapie

Die IAKH hat die Krankenkassen um eine Stellungnahme zum Patient Blood Management Programm gebeten.