• IAKH e.V.
  • News & Events
  • Stellungnahmen
  • Offener Brief an die Bundesärztekammer und die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte zur Festlegung des Datensatzes im Mai 2019

Brief der IAKH vom 08. Mai 2019

An den Vorsitzenden des Telematikausschusses der Bundesärztekammer

Herrn Dr. Franz Bartmann, Postfach 120 864, 10598 Berlin

und den Geschäftsführer der Gematik, Herrn Alexander Beyer,

Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH,
Friedrichstraße 136, 10117 Berlin

 
8.5.2019
 
Sehr geehrte Herren Kollege Bartmann und Beyer,


auf der Seite der Gematik ist zu lesen:

„Die Angabe der Blutgruppe ist eine zusätzliche medizinische Information, die von einem auslesenden Arzt im Notfall nicht verwertet werden kann. Ihr Eintrag wird aber unter Umständen von Patienten aus persönlichen Gründen erwartet und kann daher in diesem Feld zur besseren Akzeptanz beim Patienten abgespeichert werden.“

Dem müssen wir energisch widersprechen. Die Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH gem e.V. repräsentiert die Ärzte, die patientennah die Bluttransfusion organisieren, vorbereiten und durchführen. Patientensicherheit ist uns ein besonderes Anliegen.

Die von Ihnen getroffene Aussage hatte ihre Richtigkeit, solange die elektronische Gesundheitskarte eGK primär nur für den ambulanten Bereich vorgesehen war. Die Krankenhäuser sollen jedoch in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden. Damit ist auch die Möglichkeit des massiven akuten Blutverlusts im Rahmen einer Verletzung oder aus innerer Ursache zu berücksichtigen. Freitexteingaben sind hier ungeeignet, da Übertragungsfehler bei Blutgruppendaten bedrohliche Folgen haben können.

  • Die Blutgruppe im Notfalldatensatz (NFD) ersetzt nicht die Blutgruppenbestimmung
  • Die Blutgruppe ist jedoch im Notfall ein wichtiges zusätzliches Merkmal, um Verwechslungen auszuschließen und schafft damit mehr Sicherheit
  • Die Kenntnis der Blutgruppe vermeidet Fehltransfusionen
  • Befund und Datum des letzten Antikörpersuchtests und der letzten Transfusion helfen, das Risiko einer Notfalltransfusion abzuschätzen

Wir verweisen in diesem Kontext auf die Ziffer 4.6.1 der Hämotherapierichtlinie 2017 [1] die uneingeschränkt auch für den NFD in der eGK gilt.

Folgende Datenfelder sind daher im NFD vorzusehen:

  • AB0-Blutgruppe (Text, 2Byte, zulässige Werte 0,A,B,AB)
  • Rhesusfaktor D (ja/nein, 1 Bit)
  • CcEeKk (ja/nein, 6 Bit)
  • Datum des letzten Antikörpersuchtests (Datum)
  • Datum der letzten Transfusion (Datum)
  • Irreguläre erythrozytäre Antikörper (ja/nein, 1 Bit)
  • Spezifikation (Freitext, 256 Byte) kann auch in ein anderes Freitextfeld integriert werden

Gegebenenfalls bei Schwangerschaft:

  • Datum der letzten Rhesusprophylaxe (Datum)

Wir bitten Sie, als Vorsitzender des Telematikausschusses, der die Interessen von uns Ärzten und die Belange unserer Patienten vertritt, und Sie, als Geschäftsführer der GEMATIK, Ihren Sachverstand in den Entscheidungsgremien entsprechend einzubringen. Wir sind zuversichtlich, dass Sie unserer Argumentation folgen werden.

 

[1] Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten. (Richtlinie Hämotherapie 2017)