Ende Dezember 2022 wurde das Arzneimittelrecht für die Ermöglichung das Blutvertriebs von den Blutspendezentralen an die Rettungsdienste geändert: Nach § 47 Absatz 1 Nummer 5 des Arzneimittelgesetzes , den Paragraphen zur Regelung des Betriebsweges von Arzneimitteln, wurde folgende Nummer 5a eingefügt: ( Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel nur abgeben an "durch Landesrecht bestimmte Träger der Luftrettung, soweit es sich um aus menschlichem Blut gewonnene Erythrozytenkonzentrate handelt,“
Das bedeutet, dass die pharmazeutischen Hersteller, also die Blutspendedienste, Blutprodukte (allerdings nur Erythrozytenkonzentrate) an Rettungsorganisationen wie DRF und ADAC abgeben dürfen, Diese dürfen also auch ein eigenes Depot mit Erythrozytenkonzentraten betreiben- bis nächstes Jahr und lediglich zur Evaluation.
Die IAKH Umfrage unter ihren Mitgliedern 2018 ist in der Zeitschrift Health Science Reports erschienen: Es wird deutlich, dass ausgerechnet die Häuser, die in Deutschland den größten Anteil am EK-Verbrauch haben, erhebliche Defizite bei der Umsetzung des PBM- Konzepts haben...
Der SHOT-Serious Hazards of Blood Transfusion, das Fehlerregister der NIH- Krankenhäuser in Großbritannien, für 2021 ist erschienen. Beachtenswert ist die ...
Die Zeiten der Fülle sind vorbei! Blutkonserven im Überfluss, von Vereinen und Ehrengemeinschaften als altruistische Gemeinschaftstat bislang zahlreich, wurden sie in vergangenen Tagen ausreichend zur Versorgung gespendet. Das hat sich aus unklarer Ursache drastisch geändert. EInrichtungen brauchen Konserven, bekommen aber oftmals nur ein Teil oder gar keine Lieferungen der Blutspendedienste.
Können Ihre Anforderungen an Blutkonserven noch bedient werden? Vielerorts ist dies nicht mehr der Fall. Keiner kann den Ausmaß derzeit realistisch einschätzen. Die IAKH ...