IAKHforum |
Autor | Thema: Aufklärung |
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ali ist neu hier ID # 398 |
Erstellt am 18. April 2014 12:36 (#1)
Zitat
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Laut Betrag 2010 muß präoperativ über Fibrinkleber aufgeklärt werden also über alle Produkte aus menschlichem Plasma(obwohl virusinaktiviert), laut Beitrag 2014 ist allerdings eine nachträgliche Sicherungsaufklärung für virusinaktivierte Produkte nicht nötig. (jediglich eine Chargendokumentation). Habe ich dies so richtig verstanden?
----------------------- rp |
Beiträge: 4 | Mitglied seit: März 2014 | IP-Adresse: gespeichert | |
tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Erstellt am 10. Oktober 2017 19:53 (#2)
Zitat
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Die Anfrage einer Forumnutzerin:
Besteht eine Aufklärungs- und Einwilligungspflicht bei der Gabe von Humanalbumin? Dies wird sehr kontrovers bei uns diskutiert und mit einer Stellungnahme würden Sie mir sehr helfen |
Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Erstellt am 19. November 2017 16:51 (#3)
Zitat
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Liebe Frau Kollegin,
die IAKH hat eine Stellungnahme zur Aufklärungspflicht vor der Gabe von Humanalbumin verfasst und unter https://www.iakh.de/Stellungnahme-iakh.html Mit freundlichen Grüßen ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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