2012
Herbstsymposium 2012 der IAKH
8. Innsbruck Winter Symposium for Coagulation
Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Mainz
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c. Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen.
Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Münster
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c. Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen.