2011
6. Potdsdamer Kolloquium Perioperatives Gerinnungsmanagement
Kurs für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte (16 Stunden) gem. TFG
Diesmal in Darmstadt!
Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt
werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der
Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen
Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der
Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der
Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den
Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und
beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c.
Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen
Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen
Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die
Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen.
Ärztliches Qualitätsmanagement Bad Nauheim
Mit diesem 200-stündigen Kurs nach dem Curriculum der Bundesärztekammer werden alle nötigen methodischen Grundlagen gelegt. Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung und Weiterbildung diesen Kurs. Das Angebot beinhaltet die Durchführung eines Befragungsprojektes und wird ergänzt durch aktualisiertes elektronisches Kursmaterial und die Möglichkeit, ein Netzwerk zu Absolventen und damit zu allen Bereichen des Gesundheitswesens aufzubauen.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die Qualifikationen eines Moderators für Qualitätszirkel gemäß den Richtlinien von KVH und LÄKH sowie für die Funktion eines Qualitätsbeauftragten Hämotherapie gemäß den Richtlinien zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer vermittelt. Der Abschluss dieses Kurses ist für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ gemäß der Weiterbildungsordnung der LÄKH erforderlich.