2012

Kurs "Qualitätsbeauftragter Arzt Hämotherapie"

Kurs gemäß Curriculum der Bundesärztekammer im Sinne von Abschnitt 1.6 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut- und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) der Bundesärztekammer.

Der Kurs entspricht dem neuen 40-h-Curriculum der Bundesärztekammer. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein entsprechendes Zertifikat und 40 Fortbildungspunkte (bzw. 8 Punkte je Einzeltag)

Nachgewiesene Vorleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach Einzelfallprüfung auf den Kurs angerechnet werden. Vgl. dazu die Checkliste.

Anmeldung

Checkliste

Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Mainz

Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c. Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen


Anmeldung

Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Münster

Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.

Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c. Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).

Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen

Anmeldung

Fortbildungskurs zur Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Bad Nauheim

Für Einrichtungen mit mehreren Behandlungseinheiten muss für jede Abteilung ein Transfusionsbeauftragter
bestellt werden. Dieser arbeitet mit dem Transfusionsverantwortlichen der Einrichtung zusammen und stellt die Durchführung der beschlossenen Maßnahmen in seiner Abteilung sicher. „Er berät in Fragen der Indikation, Qualitätssicherung, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie, sorgt für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten, regelt die Unterrichtung nach § 16 Abs.1 S.2 TFG und beteiligt sich an den Ermittlungen
in Rückverfolgungsverfahren nach § 19 Abs. 2 TFG“.
Der Transfusionsbeauftragte muss eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
a. Facharzt für Transfusionsmedizin
b. Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
c. Facharzt mit von einer Ärztekammer anerkannten theoretischen Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B). Bei der ausschließlichen Anwendung von Plasmaderivaten reduziert sich die Anforderung an die Qualifikation auf den Kursteil A (8 Stunden).
Besonders zu beachten ist hier, dass diese Funktion nicht durch externen Sachverstand ersetzt werden kann. Dies hat insbesondere für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Folge, dass Sie zumindest die oben aufgeführte Qualifikation des Transfusionsbeauftragten selbst erfüllen müssen.


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